Die Abmahnung ist in der Regel eine wichtige Voraussetzung für die Rechtfertigung einer verhaltensbedingten Kündigungen. Sie hat den Zweck, dem Arbeitnehmer sein rechtswidriges Verhalten / Fehlverhalten vor Augen zu führen und ihm so die Möglichkeit zu geben, dieses in Zukunft abzustellen. Deshalb kann auch nicht aus ein und demselben Grund gleichzeitig abgemahnt und gekündigt werden.
Abmahnungen müssen stets bestimmte Formerfordernisse erfüllen, damit sie wirksam sind. Dabei werden häufig Fehler gemacht. Auch wenn man nicht in jedem Einzelfall sogleich auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte vor dem Arbeitsgericht klagen muss, empfiehlt es sich, eine Abmahnung rechtlich überprüfen zu lassen, wenn man sie für nicht gerechtfertigt erachtet.