Rechtsanwalt und Fachanwalt für Gesellschaftsrecht in Köln

In allen Fragen des Gesellschaftsrechts berät Rechtsanwalt Björn Petermann in Köln und Umgebung Gründer, Gesellschafter, Geschäftsführer und Vorstände umfassend und kompetent. Herr Petermann ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Er verfügt über langjährige Erfahrung auf diesem Gebiet und begleitet Sie in jeder Phase Ihres Unternehmens: Von der Gründung über die laufenden Geschäfte bis zur Abwicklung der Gesellschaft.

  1. Gründungsberatung und Rechtsformwahl
    a) Welche Gesellschaftsformen gibt es?
    b) Personen- vs. Kapitalgesellschaften
  2. Formulieren des Gesellschaftsvertrages
  3. Gesellschafterstreit und andere Rechtsstreitigkeiten
  4. Unternehmenskauf, Beteiligungen, Unternehmensnachfolge
  5. Umwandlung, Mergers & Acquisitions
  6. Auflösung, Liquidation und Löschung der Gesellschaft
  7. Interdisziplinäre Beratung

1. Gründungsberatung und Rechtsformwahl

Wenn Sie ein Unternehmen gründen möchten, stellt sich vorab immer die Frage nach der Wahl der geeigneten Rechtsform.

Zwar befinden sich zahlreiche Betriebe in Deutschland in der Hand von Einzel-Unternehmern. Dies ist für den Inhaber jedoch mit erheblichen Risiken vgesellschaftsrecht/erbunden, denn er haftet, z.B. als eingetragener Kaufmann (e.K.), mit allem was er hat, auch mit seinem Privatvermögen. Durch die Gründung einer Gesellschaft lassen sich nicht nur Haftungsrisiken reduzieren. Auch aus steuerlichen Gründen oder im Hinblick auf die Finanzierung eines Unternehmens kann dies sinnvoll sein.

a) Welche Gesellschaftsformen gibt es?

Das deutsche Recht kennt eine Fülle unterschiedlicher Gesellschaftsformen. Weit verbreitet sind zum Beispiel:

  • die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
  • die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • die Unternehmergesellschaft (UG) haftungsbeschränkt
  • die Offene Handelsgesellschaft (oHG)
  • die Kommanditgesellschaft (KG)
  • die Aktiengesellschaft (AG)
  • die eingetragene Genossenschaft (eG)
  • die stille Gesellschaft

Einige Gesellschaftsformen gibt es darüber hinaus auch noch in besonderen Ausprägungen, z.B. die UG & Co. KG, die GmbH & Co. KG oder die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA).

b) Personen- vs. Kapitalgesellschaften

Wichtig ist die Differenzierung zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften. Bei beiden handelt es sich um Vereinigungen, die zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks gegründet werden, und zwar durch einen gesellschaftsrecht/Gesellschaftsvertrag. Bei der Personengesellschaft (z.B. OHG oder KG) gibt es im Unterschied zur Kapitalgesellschaft aber keine strenge Trennung zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern. Personengesellschaften werden durch ihre Gesellschafter vertreten, von denen mindestens einer persönlich haftet.gesellschaftsrecht/

Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH und AG) sind dagegen eigenständige juristische Personen. Sie sind also rechtlich selbständig und können z.B. selbst Verträge schließen. Vertreten werden sie dabei oft durch angestellte Geschäftsführer. Die Haftung ist bei Kapitalgesellschaften auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Das Privatvermögen der Gesellschafter bleibt also unangetastet. Aufgrund dieser Haftungsbeschränkung wird allerdings z.B. für die Gründung einer GmbH oder AG das Aufbringen eines Mindestkapitals gefordert, meist als Bareinlage. Bei der GmbH sind dies 25.000 Euro, bei der AG 50.000.

Auch steuerlich gibt es gravierende Unterschiede: Kapitalgesellschaften unterliegen der Körperschafts- und Gewerbesteuer. Bei Personengesellschaften muss dagegen jeder Gesellschafter seinen Gewinnanteil in seiner Einkommensteuererklärung angeben. Die Gewerbesteuer wird darauf angerechnet.

  • Personengesellschaft
  • Kapitalgesellschaft
  • Keine strenge Trennung zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern
  • Rechtlich selbstständige juristische Person
  • Vertretung durch Gesellschafter
  • Vertretung durch angestellten Geschäftsführer
  • Persönliche Haftung mind. eines Gesellschafters
  • Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt
  • Gesellschafter versteuern Gewinnanteil in Einkommen­steuer­erklärung. Anrechnung der Gewerbesteuer
  • Körperschafts- und Gewerbesteuerpflichtig

Eine kompetente Beratung zur Wahl der passenden Gesellschaftsform ist ein wichtiger Baustein Ihrer Unternehmensgründung. Ich bespreche mit Ihnen eingehend Ihre wirtschaftlichen Ziele und Möglichkeiten und wähle mit Ihnen gemeinsam die passende Gesellschaftsform aus. Insbesondere unter Berücksichtigung von Steuer-, Kapital- und Haftungsfragen.

Formulieren des Gesellschaftsvertrages

Wenn Sie sich für eine bestimmte Gesellschaftsform entschieden haben, setze ich gerne auch den entsprechenden Gesellschaftsvertrag für Sie auf.

Bei einigen Gesellschaftsformen sind hierfür bestimmte Mindest-Vertragsinhalte vorgeschrieben und es gelten besondere Formvorschriften. So muss der Gesellschaftsvertrag bei einer GmbH oder einer AG zum Beispiel notariell beurkundet werden.

Im Übrigen können im Gesellschaftsvertrag wichtige Weichen gestellt und das Verhältnis der Gesellschafter untereinander genauer geregelt werden.

Häufige Inhalte von Gesellschaftsverträgen sind zum Beispiel:

  • die Stimmrechte der Gesellschafter
  • die Kompetenzverteilung zwischen Gesellschaftern und Geschäftsführung
  • die Gewinnverteilungen unter den Gesellschaftern
  • Vorgaben für das Ausscheiden von Gesellschaftern oder Geschäftsführern
  • Wettbewerbsverbote

Ich bespreche mit Ihnen eingehend alle wichtigen Fragen, die in Ihrem Gesellschaftsvertrag geregelt werden sollten und arbeite geeignete Klauseln für Sie aus. Auch Treuhandverträge zur Beteiligung an einer Gesellschaft setze ich für Sie auf.

Gesellschafterstreit und andere Rechtsstreitigkeiten

Auch nach der Gründung können im laufenden Geschäft immer wieder rechtliche Fragen oder Streitigkeiten aufkommen, in denen Sie den Rat oder die Vertretung eines spezialisierten Anwalts benötigen. Dies kann das Verhältnis der Gesellschaft zu Dritten betreffen, aber auch das Verhältnis der Gesellschafter untereinander. Ich prüfe die rechtliche Situation auf Grundlage der gesetzlichen Regelungen, des Gesellschaftsvertrages und gefasster Gesellschafterbeschlüsse.

Häufig geht es bei Gesellschafterstreitigkeiten und anderen internen Auseinandersetzungen um:

  • die Vorbereitung von Gesellschafterversammlungen und -beschlüssen
  • die Prüfung oder Anfechtung von Beschlüssen
  • das Ausscheiden von Gesellschaftern, etwa durch Ausschluss oder die Einziehung von Geschäftsanteilen
  • die Abberufung des Geschäftsführers
  • die Frage von Abfindungszahlungen (Durchsetzung oder Abwehr)
  • Streitschlichtungen, um die Zusammenarbeit fortsetzen zu können

Ich vertrete sie gerichtlich und außergerichtlich. Vielfach können gesellschaftsrechtliche Konflikte auch ohne Prozess einvernehmlich gelöst und dadurch langwierige, möglicherweise sogar geschäftsschädigende gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden werden. Ich begleite Sie auch durch alle Stadien eines Gesellschafterstreits – bis hin zum Ausscheiden oder Ausschluss von Gesellschaftern sowie Aufhebungsvereinbarungen oder Gesellschaftertrennung.

Unternehmenskauf, Beteiligungen, Unternehmensnachfolge

Manchmal soll ein bereits bestehendes Unternehmen den Eigentümer wechseln. Entweder komplett, durch Unternehmenskauf oder Unternehmensnachfolge, oder nur in Teilen, in Form von Beteiligungen.

Ich berate Sie beim Unternehmenskaufoder geplanten Beteiligungen und unterstütze Sie unter anderem bei:

  • der Angebotsprüfung („Due Diligence“)
  • der Unternehmensbewertung
  • der Transaktionsplanung
  • die Steueroptimierung des Kaufs
  • die Bewertung von Haftungsrisiken
  • der Führung der Vertragsverhandlungen
  • der Formulierung des Kaufvertrags

Auch bei der Planung und Durchführung von Unternehmensnachfolgen stehen wir Ihnen zur Seite – ob das Unternehmen innerhalb der Familie fortgeführt oder an einen Externen übergeben werden soll.

Gemeinsam mit meinem Kollegen Rechtsanwalt Ralph D. Tilemann berate ich Sie zur Gestaltung der Unternehmensnachfolge, formuliere den Übergabevertrag für Sie und informiere Sie auch über erbrechtliche Möglichkeiten, die Unternehmensnachfolge und Betriebsfortführung zu sichern (Unternehmertestament, Erbvertrag). Dank unserer Kooperation mit der SJS Schwieren Jansen Scherer GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft können wir Ihnen in Fragen der Unternehmensnachfolge außerdem eine kompetente Rechts- und Steuerberatung aus einer Hand bieten.

Wir beraten Sie in allen Fragen rund um die Themen Unternehmenskauf, Beteiligungen und Unternehmensnachfolge. Durch eine geschickte Planung der Unternehmensnachfolge helfen wir Ihnen, Kosten und Steuern zu sparen sowie Haftungsrisiken zu minimieren.

Umwandlung, Mergers & Acquisitions

In manchen Fällen kann oder soll eine bestehende Gesellschaft nicht mehr unverändert fortgeführt werden. Mitunter ist eine Anpassung an veränderte Verhältnisse oder an ein bestimmtes unternehmerisches Ziel erforderlich. Dann steht oft eine Umwandlung im Raum.

Gründe oder Zwecke können z.B. sein:

  • das Reduzieren von Haftungsrisiken
  • die steuerliche Optimierung
  • eine Unternehmensnachfolge
  • eine geplante Konzernbildung
  • ein Gesellschafterstreit
  • eine geplante Öffnung für Investoren
  • das Ermöglichen von Mitarbeiterbeteiligungen

Bei geplanten Umwandlungen und Umstrukturierungen ist eine eingehende juristische Beratung unerlässlich.

Ich informiere Sie über zur Verfügung stehende Gestaltungsmöglichkeiten, z.B. einen Wechsel der Gesellschaftsform. Ich setze den Umwandlungsvertrag, einen neuen Gesellschaftsvertrag und alle weiteren benötigten Unterlagen für Sie auf.
Auch bei Fusionen, Verschmelzungen und Unternehmenskäufen (Mergers & Acquisitions – M&A) begleite ich Sie durch alle Phasen der Transaktion und formuliere die erforderlichen Verträge und Dokumente für Sie aus.

Auflösung, Liquidation und Löschung der Gesellschaft

Nicht immer bleibt eine einmal gegründete Gesellschaft dauerhaft bestehen. Es kommt vor, dass eine Beendigung gewünscht ist oder notwendig wird. Auch dann stellt sich wieder eine Vielzahl von Rechtsfragen.

Wichtig zu wissen: Es muss grundsätzlich zwischen der Auflösung, der Liquidation und der Löschung der Gesellschaft unterschieden werden!

Je nach Gesellschaftsform sind unterschiedliche Situationen denkbar, die zu einer Beendigung oder Auflösung der Gesellschaft führen. Gründe können z.B. sein:

  • ein im Gesellschaftsvertrag vorgesehener Zeitablauf oder Auflösungsgrund
  • gesetzliche Auflösungsgründe
  • die Insolvenz des Unternehmens
  • gewerberechtliche Tätigkeitsverbote
  • die Auflösung durch Gerichtsurteil, wenn z.B. der Geschäftszweck nicht mehr erreicht werden kann

Tritt ein solcher Auflösungsgrund ein, so muss die Gesellschaft durch Liquidation abgewickelt werden. Sie trägt ab jetzt den Namenszusatz i.L.“ (in Liquidation). In dieser Phase müssen z.B. Verbindlichkeiten getilgt, Vermögensgegenstände veräußert und ggf. das Rest-Vermögen an die Gesellschafter verteilt werden. Letzteres allerdings z.B. bei der GmbH erst nach Ablauf eines so genannten Sperrjahres. Mit der Liquidation können die Geschäftsführung oder besonders bestimmte Liquidatoren betraut werden.

Erst nach der vollständigen Liquidation kann die Gesellschaft i.d.R. im Handelsregister gelöscht werden und ist ab dann nicht mehr existent.

Häufige Fragen im Zusammenhang mit der Liquidation sind:

  • der Umgang mit Verträgen, die noch nicht voll erfüllt sind (schwebende Geschäfte)
  • die Befriedigung von Gläubigern
  • das Begleichen von Steuerschulden
  • interne Streitigkeiten der Gesellschafter über die Liquidation und Auseinandersetzung

Einen Sonderfall bildet der Antrag auf so genannte Nachtragsliquidation. Zu ihr kann es kommen, wenn eine Gesellschaft z.B. bereits von Amts gelöscht wurde, etwa wegen Vermögenslosigkeit, ihre Liquidation aber noch nicht (vollständig) abgeschlossen war.

Ich begleite Sie durch alle Phasen der Beendigung Ihrer Gesellschaft: Von der Auflösung über die Liquidation bis zur Löschung.

Interdisziplinäre Beratung

Wirtschaftsrechtliche Fragen sind oft so vielschichtig, dass eine enge Zusammenarbeit von Experten unterschiedlicher Disziplinen nötig ist, um zu sachgerechten Ergebnissen zu kommen. Die handels-, gesellschafts- und steuerrechtlichen Spezialisten unserer Kanzlei entwickeln in enger Abstimmung miteinander individuelle Lösungen für Sie, die Ihrer Interessenlage gerecht werden. Zu unseren Mandanten in Köln zählen mittelständische und kleinere Unternehmen aller Branchen.

Vertrauen Sie unserer umfassenden Erfahrung. Wir sind in allen Stadien der Gesellschaft an Ihrer Seite. Gerne übernehmen wir für Sie auch die Korrespondenz mit Behörden und andere Stellen und klären sämtliche Formalitäten für Sie.