Herr Petermann berät kleine und mittelständische Unternehmen bei Firmengründungen (Tochtergesellschaften), Firmenübernahmen, Umstrukturierungen, Umwandlungen, Nachfolgeregelungen und arbeitsrechtlichen Fragestellungen.

Darüber hinaus vertritt er Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei sämtlichen außergerichtlichen und gerichtlichen Angelegenheiten auf dem Gebiet des Arbeitsrechts, insbesondere bei Kündigungsschutzklagen.