Im Arbeitsrecht unterscheidet man Zwischen- und Endzeugnisse. Während man ein Zwischenzeugnis im noch ungekündigten Arbeitsverhältnis von seinem Arbeitgeber verlangen kann, wenn dies vereinbart ist oder ein berechtigtes Interesse daran besteht (z.B. bei Vorgesetzten- oder Abteilungswechsel), wird das (End-)Zeugnis auf den Tag der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgestellt.
Ein Zeugnis ist für jeden Arbeitnehmer ein überaus wichtiges Dokument. Es entscheidet bei der Bewerbung um einen neuen Arbeitsplatz häufig darüber, ob man die ersehnte Stelle bekommt.
Dabei ist es kein Geheimnis mehr, dass die Zeugnissprache eine Art Geheimsprache geworden ist. So muss eine wohlwollend klingende Formulierung noch lange nicht wohlwollend gemeint sein. Es gibt gesetzliche Bestimmungen darüber, was ein Arbeitszeugnis enthalten muss; danebenbestehen auch rechtliche Grenzen, soweit es um die Formulierungen geht.
Wir helfen Ihnen dabei, ein ergebnisorientiertes Zeugnis zu erstellen bzw. zu erhalten und prüfen, ob ein bereits bestehendes Zeugnis den rechtlichen Vorgaben entspricht.