Das Handelsrecht bezeichnet das Sonderprivatrecht der Kaufleute verschiedener Wirtschaftszweige, wie der Industrie und dem Handwerk. Es enthält Vorschriften über die Rechtsbeziehungen des Kaufmanns zu seinen Geschäftspartnern sowie über wettbewerbs- und gesellschaftsrechtliche Beziehungen zu anderen Unternehmen. Durch das Handelsrecht unterliegen Kaufleute besonderen Pflichten, wo selbst ein Schweigen zu rechtlich verbindlichen Verträgen führen kann.
Wir klären Sie über Ihre Rechte und Pflichten als Kaufmann, Gewerbetreibender und Handelsvertreter auf und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen.
Ihr Ansprechpartner in diesem Bereich ist Rechtsanwalt Björn Petermann. Herr Petermann ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht.