Arbeitsrecht ist hochkomplex und äußerst umfangreich: Von der Gestaltung des Arbeitsvertrages über Arbeitszeiten und Fragen der Vergütung bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Behalten Sie den Überblick mit einer kompetenten juristischen Beratung. Björn Petermann berät Arbeitnehmer und Arbeitgeber als erfahrener Fachanwalt in Köln und Umgebung.
- Kündigung und Abfindung
- Prüfung und Verhandlung von Aufhebungsverträgen
- Gestaltung des Arbeitsvertrages durch den Anwalt
- Anwaltliche Beratung zur Vergütung
- Teilzeit & Elternzeit
- Entfristung gestalten oder angreifen
- Mit einer Abmahnung richtig umgehen
- Arbeitszeugnis
- Führungskräfte
- Warum TP Rechtsanwälte im Arbeitsrecht?
1. Kündigung und Abfindung
Haben Sie eine Kündigung erhalten? Dann kommen Sie am besten umgehend auf uns zu, um von unserer Erfahrung und Expertise zu profitieren. Wir setzen uns für den Erhalt Ihrer Stelle oder eine attraktive Abfindung ein. Auch zu Folgefragen, etwa zum Arbeitslosengeld I, beraten wir Sie.
Gegen eine Kündigung kann eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Wir schätzen für Sie ein, ob eine Klage Aussicht auf Erfolg hat.
Für die meisten Arbeitnehmer gilt allgemeiner Kündigungsschutz. Die Entlassung muss also sozial gerechtfertigt sein, was den Arbeitgeber vor hohe Hürden stellt.
In bestimmten Fällen, wie z.B. bei Schwangerschaft, Elternzeit, Schwerbehinderung oder bei Betriebsräten, besteht ein besonderer Kündigungsschutz. Eine Kündigung ist dann nur in Ausnahmefällen zulässig oder eine Behörde muss zuvor zustimmen.
Im Regelfall haben Sie nach einer Kündigung gute Chancen, eine Abfindung zu erhalten. Allerdings müssen Sie dazu grundsätzlich aktiv werden. Ein entsprechender Anspruch steht Ihnen nur selten zu. Notwendig sind also Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber, die Sie am besten Ihrem Fachanwalt für Arbeitsrecht überlassen.
2. Prüfung und Verhandlung von Aufhebungsverträgen
Eine weitere Möglichkeit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist die einvernehmliche Trennung durch einen Aufhebungsvertrag.
Der Arbeitgeber kann Sie nicht zur Zustimmung zwingen. Ihre Entscheidung ist freiwillig. Sie sollten erst unterschreiben, wenn insbesondere die angebotene Abfindung Ihren Vorstellungen entspricht.
Wir raten deshalb, den Aufhebungsvertrag nicht ohne den Rat eines Fachanwalts für Arbeitsrecht zu unterschreiben.
3. Gestaltung des Arbeitsvertrages durch den Anwalt
Unsere zielgerichtete Beratung zur Gestaltung von Arbeitsverträgen schafft eine optimale Grundlage für eine erfolgreiche Zusammenarbeit. Lassen Sie sich individuell zugeschnittene Arbeitsverträge erstellen, die sowohl den ständig wandelnden Anforderungen des Arbeitsrechts als auch Ihren Wünschen entsprechen.
Oft lohnt es sich, bereits bestehende Arbeitsverträge prüfen zu lassen. Wir passen die Vereinbarungen an moderne Arbeitsbedingungen und die aktuelle Rechtslage an.
Folgende Aspekte sind bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen besonders zu beachten:
- Der Arbeitsvertrag sollte unbedingt in Schriftform oder mit qualifiziert elektronischer Signatur festgehalten werden. Für einzelne Klauseln ist dies zwingend (etwa eine Befristungsabrede); in jedem Fall erhöhen Sie die Beweiskraft der Vereinbarung und vermeiden Unklarheiten. Außerdem können Arbeitgeber so leichter die Anforderungen des NachweisG erfüllen, s.u.
- Die Arbeitszeit muss im Vertrag festgehalten werden und beträgt in Deutschland maximal 48 Stunden pro Woche. Wir beraten Sie dazu, welche Ausnahmen möglich sind und welche neuen Vorgaben der Europäische Gerichtshof an die Arbeitszeiterfassung stellt.
- Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der gesetzliche Mindesturlaub 24 Tage – bei einer üblichen 5-Tages-Woche 20 Tage – pro Jahr. Arbeitgeber können darüber hinausgehen, sollten dies allerdings mit für sie günstigen Regeln flankieren.
- Die Höhe der Vergütung ist im Arbeitsvertrag festzulegen. Der gesetzliche Mindestlohn ist einzuhalten, vielfach besteht auch Tarifbindung.
- Eine Probezeit kann für maximal sechs Monate vereinbart werden.
- Der Arbeitsort sollte im Arbeitsvertrag festgehalten werden. Die Rahmenbedingungen von individuellen Vereinbarungen sollten im Vertrag entsprechend formuliert werden. Wir können Ihnen je nach Wunsch eine rechtssichere Home-Office Regelung integrieren.
- Die Kündigungsfristen sollten im Arbeitsvertrag festgeschrieben sein. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt in der Regel vier Wochen zum 15. oder zum Ende des Monats. Für Arbeitnehmer mit längerer Betriebszugehörigkeit gelten jedoch längere Kündigungsfristen, wenn der Arbeitgeber kündigen möchte. Eventuell sieht ein Tarifvertrag abweichende Fristen vor.
- Regeln Sie präzise die Aufgaben und Pflichten des Arbeitnehmers. Ebenso sollte die Zulässigkeit und Vergütung möglicher Überstunden festgeschrieben werden.
Beachten Sie als Arbeitgeber bitte auch das Nachweisgesetz, das der Gesetzgeber jüngst erst verschärft hat. Danach müssen Sie schriftlich (wet ink) über die wichtigsten Informationen im Arbeitsverhältnis informieren. Wir beraten Sie, wie Sie dem bereits im Arbeitsvertrag gerecht werden.
4. Anwaltliche Beratung zur Vergütung
Die Vergütung sollte fair und rechtlich einwandfrei geregelt sein. Folgende Tipps:
- Vermeiden Sie Missverständnisse: Alle Aspekte der Vergütung (inkl. Überstunden, Lohnzuschläge und Boni) sollten klar und eindeutig im Arbeitsvertrag festgehalten werden.
- Überprüfen Sie Ihre vereinbarten Vergütungen auf mögliche Diskriminierungen: Finanzielle Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts oder anderer Diskriminierungsgründe können unangenehme Folgen haben. Erst jüngst hat das Bundesarbeitsgericht den Maßstab verschärft.
- Vereinbarungen über Vergünstigungen neben der Bezahlung (insbesondere Dienstwagen) sollten durchdacht sein und einem Konflikt zwischen den Parteien standhalten.
- Setzen Sie durch, was Ihnen zusteht: Wenn der Arbeitgeber nicht zahlt, ist entschlossenes Vorgehen gefragt. Im äußersten Fall erheben wir Klage für Sie.
5. Teilzeit & Elternzeit
Mit uns behalten Sie den Überblick im arbeitsrechtlichen Dschungel von Teilzeit- und Befristungsgesetz, Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz. Dabei sind eindeutige und rechtssichere Regelungen im Arbeitsvertrag sowie die Beachtung der gesetzlichen Fristen (bzgl. Elternzeit) entscheidend.
6. Entfristung gestalten oder angreifen
Die Befristung von Arbeitsverträgen ist beschränkt und oft nur in Ausnahmenfällen möglich. Sollte eine Befristung rechtlich unsicher sein, ist eine Klage auf Entfristung des Arbeitsverhältnisses möglich. Lassen Sie von uns prüfen, ob Ihre Befristungsregelung anfechtbar ist. Arbeitnehmer können unbefristete Beschäftigung verlangen, wenn das Unternehmen gegen die Befristungsregeln verstößt. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung oder Abwehr entsprechender Ansprüche.
7. Mit einer Abmahnung richtig umgehen
Eine besonders vielseitige Rolle kommt im Arbeitsrecht der Abmahnung zu. Sie ist als Warnung an den Arbeitnehmer zu verstehen, sich im Rahmen des Arbeitsverhältnisses pflichtgemäß zu verhalten. Auf Arbeitgeberseite ebnet sie den Weg zur Kündigung.
Ihrer Funktion entsprechend muss die Abmahnung folgende Bestandteile aufweisen:
- Konkrete Beschreibung des beanstandeten Verhaltens des Arbeitnehmers,
- eindeutige Rüge der Verletzung einer Pflicht durch dieses Verhalten,
- unmissverständliche Aufforderung zu vertragstreuem Verhalten in Zukunft und
- Androhung konkreter arbeitsrechtlicher Konsequenzen bei erneutem Verstoß gegen die gerügte Verhaltensnorm.
Grundsätzlich ist eine Abmahnung als Vorstufe zur verhaltensbedingten Kündigung notwendig. In manchen Fällen kann hiervon allerdings abgesehen werden. So beispielsweise bei einer besonders schweren Vertragsverletzung oder wenn eine Verhaltensänderung des Arbeitnehmers aufgrund mehrerer Anhaltspunkte nicht zu erwarten ist.
Als Arbeitnehmer stehen Ihnen mehrere Mittel zur Verfügung, sich gegen die Abmahnung zu wehren. Lassen Sie sich dabei von unserem Fachanwalt für Arbeitsrecht unterstützen.
8. Arbeitszeugnis
Bestehen Sie als Arbeitnehmer auf Ihr Recht, ein Arbeitszeugnis zu erhalten! Ein solches steht Ihnen gesetzlich zu, wenn Sie das Unternehmen verlassen. Auf Ihr Verlangen muss sich dieses auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis beziehen. Bei Missachtung dieser Vorschrift macht sich der Arbeitgeber schadensersatzpflichtig.
Anspruch auf ein Zwischenzeugnis besteht in der Regel nicht. Ausnahmen können sich zum Beispiel aus dem Arbeits- oder Tarifvertrag ergeben.
9. Führungskräfte
Sie sind als Führungskraft in einem Unternehmen tätig? Dann gelten für Sie arbeitsrechtliche Besonderheiten, die es zu beachten gilt.
Sog. „leitende Angestellte“ genießen zwar wie jeder andere Arbeitnehmer allgemeinen Kündigungsschutz. Allerdings ist dieser in letzter Konsequenz abgeschwächt: Der Arbeitgeber kann Sie notfalls gegen eine gerichtlich bestimmte Abfindung jederzeit entlassen. Besser geschützt (jedenfalls während der Vertragslaufzeit) sind befristet beschäftigte Führungskräfte.
Daneben spielen variable Vergütungsbestandteile für Führungskräfte eine große Rolle. Gerade nach der Trennung kommt oft Streit darüber auf.
Wir beraten Sie eingehend zu allen rechtlichen Fragen. Fachanwalt für Arbeitsrecht Björn Petermann hat zahlreiche Konflikte und Vertragsgestaltungen für oder mit Führungskräften erfolgreich begleitet.
10. Warum TP Rechtsanwälte im Arbeitsrecht?
Mit einem gesamtheitlichen Konzept professioneller rechtlicher Betreuung halten wir Arbeitnehmer und Arbeitgeber über ihre Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis informiert. Mit unserer Unterstützung können Sie Verstößen gegen arbeitsrechtliche Vorschriften vorbeugen und damit frühzeitig rechtliche Auseinandersetzungen und finanzielle Verluste vermeiden.
Unser Fachanwalt für Arbeitsrecht Björn Petermann kann Ihre Situation bewerten, rechtliche Möglichkeiten aufzeigen und Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei Verhandlungen oder gerichtlichen Verfahren vertreten.
Er verfügt über langjährige Erfahrung im Arbeitsrecht und vertritt gleichermaßen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Der häufige Perspektivwechsel verschafft Ihnen einen entscheidenden Vorteil, wenn es darum geht, den nächsten Schritt der Gegenseite zu antizipieren.