Das Mietrecht kennt in Deutschland teils recht unterschiedliche gesetzliche Regelungen für die Anmietung bzw. Vermietung von Wohnraum (Mietwohnung, Haus etc.) oder Gewerbeflächen (Büro, Ladenlokal, Lagerfläche etc.). Die Frage, ob z.B. die Kündigung eines Mietverhältnisses wirksam ist, kann deshalb im Wohnraum-Mietrecht anders zu beantworten sein als im gewerblichen Mietrecht.
Wir unterstützen Sie als Vermieter anwaltlich sowohl im privaten als auch im gewerblichen Mietrecht:
- Erstellung und Prüfung von Miet- und Pachtverträgen
- Mietmängel / Mietminderung
- Kündigung befristeter und unbefristeter Miet- und Pachtverträge
- Räumung / Zwangsräumung (Wohnungen, Häuser, Büros, Lagerflächen etc.)
- Fälligkeit der Miete, Mieterhöhung, Staffelmiete etc.
- Schönheitsreparaturen / Modernisierungsmaßnahmen
Wohnraum-Mietrecht
Vor allem die Schönheitsreparaturen / Renovierung und die Rückzahlung der Mietkaution nach dem Auszug sorgen immer wieder für Differenzen zwischen Mieter und Vermieter. Aber auch wenn es um Mietmängel (z.B. Schimmel) und um eine damit verbundene Mietminderung, um Mieterhöhungen oder sogar um eine Kündigung geht (z.B. wegen Eigenbedarf oder Zahlungsverzug) erhitzen sich oft die Gemüter.
Seine Rechte zu kennen und ggfs. durchzusetzen ist wichtig – kompetenter anwaltlicher Rat ist dann hilfreich. Wir prüfen in solchen und anderen Fällen die Rechtslage und teilen Ihnen mit, welche Rechte und Möglichkeiten für das weitere Vorgehen bestehen.
Gewerbliches Mietrecht / Pacht
Außerdem stehen wir Ihnen bei Fragen zum gewerblichen Mietrecht mit fachkundiger Beratung zur Seite. Denn gerade hier werden oftmals langfristige Miet- bzw. Pachtverträge abgeschlossen, die von beiden Parteien nicht ohne weiteres vorzeitig aufgelöst werden können. Um einen gewerblichen Mietvertrag zuverlässig einschätzen zu können, ist anwaltliche Beratung daher bereits vor Abschluss eines solchen Vertrages sinnvoll.
Wir unterstützen Sie in diesem Bereich und sind Ihnen außerdem bei Streitigkeiten über Mietzahlungen, Mängelrügen und bei der Kündigung und ggfs. Räumung eines Mietobjekts behilflich. Gerade im Falle von Kündigung und Räumung gilt es, rechtssichere Lösungen zu schaffen (formgültige Kündigung etc.) und ggfs. ein zügiges Räumungsverfahren zu betreiben. Denn gerade die Räumung eines Objekts kann andernfalls zu langwierigen Verfahren führen, die mit erheblichen Kosten verbunden sind.
Außergerichtliche Beratung und gerichtliche Vertretung
Kommt es während der Laufzeit eines Miet- oder Pachtvertrages zu Meinungsverschiedenheiten, vertreten wir Sie außergerichtlich und setzen uns bei Bedarf auch vor Gericht mit Nachdruck für Ihr Recht ein.
Ihr verantwortlicher Ansprechpartner für das Mietrecht ist Herr Rechtsanwalt Stefan M. Moericke, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft „Mietrecht und Immobilien“ im Deutschen Anwaltverein.