Ihr Prämien­sparvertrag wurde gekündigt? Das sollten Sie jetzt tun

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Zurzeit werden zahlreiche Prämiensparverträge gekündigt. Hier erfahren Anleger, was nun zu tun ist.

1. Was ist ein Prämiensparvertrag?
2. Banken kündigen Prämiensparverträge
3. Darf die Bank Prämiensparvertrag kündigen?
4. Prämiensparvertrag gekündigt?

Was ist ein Prämiensparvertrag?

Ein Prämiensparvertrag ist quasi ein Sparbuch, mit dem der Anleger neben Zinsen auch Prämienzahlungen erhält. Die Höhe dieser Prämien hängt vom angelegten Guthaben und der Dauer ab, über die das Geld angelegt wird. Mit jedem Jahr steigt die Prämienrate üblicherweise.

Beispiel:

• Sparjahr 1-2: Keine Prämie
• Sparjahr 3: 1-3% des angelegten Guthabens pro Jahr
• Sparjahr 4: 2-4% des angelegten Guthabens pro Jahr
• Sparjahr 15: bis zu 50% des angelegten Guthabens pro Jahr

Prämiensparverträge stellen für den Sparer meist eine flexible Geldanlage dar. Sie können innerhalb weniger Monate gekündigt werden. Eine Kündigung durch die Bank ist hingegen weniger leicht möglich.

Banken kündigen Prämiensparverträge

Vor einigen Jahren haben Geldinstitute ihren Kunden Prämiensparverträge mit hohen Prämien angeboten. Die oben beschriebene Staffelung der Prämien wurde damals fix vereinbart. Es werden daher heute Prämien an Langzeitsparer ausgezahlt, die für die Banken wegen der negativen Zinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) ein erhebliches Minusgeschäft bedeuten. Die EZB „bestraft“ Banken nämlich mittlerweile mit einem negativen Zins, wenn sie Geld bei ihr anlegen. Als die meisten Prämiensparverträge abgeschlossen wurden erhielten die Banken noch Zinsen für diese Beträge.

Insbesondere Sparkassen kündigen aus diesem Grund zurzeit alte Prämiensparverträge. Ende September 2019 kündigte z.B. die Sparkasse München 28.000 Prämiensparverträge.

Darf die Bank Prämiensparvertrag kündigen?

Mit dieser Frage hat sich bereits der Bundesgerichtshof im Mai 2019 auseinandergesetzt (XI ZR 345/18). Es ging um einen Fall, in dem eine Sparkasse einen Prämiensparvertrag kündigte. Sie berief sich auf ein Kündigungsrecht, das ihr laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zustehen sollte. Darin hieß es:

„(1) Ordentliche Kündigung

Soweit weder eine Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart sind, können der Kunde und bei Vorliegen eines sachgerechten Grundes auch die Sparkasse die gesamte Geschäftsbeziehung oder einzelne Geschäftszweige jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Kündigt die Sparkasse, so wird sie den berechtigten Belangen des Kunden angemessen Rechnung tragen, insbesondere nicht zur Unzeit kündigen.”

Als „sachgerechten Grund“ wird das niedrige Zinsumfeld angeführt (s. oben).

Die Richter entschieden, dass die Sparkasse dieses Kündigungsrecht zumindest nicht in der Phase ausüben könne, in der das Ende der Prämienstaffelung noch nicht erreicht sei.

Prämiensparvertrag gekündigt?

Sollte der Prämiensparvertrag gekündigt werden oder bereits gekündigt worden sein, ist Folgendes zu beachten:

  • Wann und ob der Prämiensparvertrag gekündigt werden kann, ist noch nicht abschließend geklärt. Es ist also gut denkbar, dass eine Kündigung (noch) nicht rechtens ist.
  • Auch kann die Entscheidung des Bundesgerichtshofs nicht auf alle Fälle übertragen werden. Ob tatsächlich ein Kündigungsrecht der Bank besteht, hängt vielmehr von den AGB der Bank, dem Sparvertrag und anderen Umständen des Einzelfalls ab.

Betroffene Anleger sollten sich daher unbedingt anwaltlich beraten/ihren Sparvertrag von einem Fachanwalt für Bankrecht prüfen lassen. Als erfahrene Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten wir Sie umfassend.

  • Wir erklären ausführlich, ob eine Kündigung des Prämiensparvertrags zulässig ist oder nicht.
  • Natürlich begleiten wir Sie auch bei der Durchsetzung Ihrer Rechte, notfalls auch gerichtlich.
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