Wenn Sie schwanger sind, schützt Sie das Mutterschutzgesetz (MuSchG) besonders stark: Eine Kündigung in der Schwangerschaft ist grundsätzlich unzulässig und Ausnahmen sind rar gesät.
Trotzdem kommt es immer wieder vor, dass Betroffene ihre Verfahren verlieren – aus verschiedensten Gründen.
Dieser Beitrag erklärt alle Aspekte um den Kündigungsschutz in der Schwangerschaft.
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