Der gesetzliche Mindestlohn in der Rechtsprechung

Seit Januar 2015 gilt in Deutschland der gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro. Bis Ende dieses Jahres sind Löhne unter dem gesetzlichen Mindestlohn nur erlaubt, wenn ein entsprechender Tarifvertrag dies vorsieht, der durch Rechtsverordnung für allgemeinverbindlich erklärt wurde. Ab 2017 wird der Mindestlohn auf 8,84 Euro pro Stunde ansteigen.

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