Macht ein Darlehensnehmer über einen längeren Zeitraum keinen Gebrauch von seinem Widerrufsrecht und erweckt er dadurch schutzwürdiges Vertrauen bei dem Darlehensgeber, so kann die Ausübung des Widerrufsrechts unter Umständen verwirkt sein.
Dies entschied nun das Landgericht Köln mit Urteil vom 13.04.2017 und orientierte sich damit an einem ähnlichen Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11.10.2016.
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