Wann ist das Widerrufsrecht im Darlehensvertrag verwirkt?

Macht ein Darlehensnehmer über einen längeren Zeitraum keinen Gebrauch von seinem Widerrufsrecht und erweckt er dadurch schutzwürdiges Vertrauen bei dem Darlehensgeber, so kann die Ausübung des Widerrufsrechts unter Umständen verwirkt sein.

Dies entschied nun das Landgericht Köln mit Urteil vom 13.04.2017 und orientierte sich damit an einem ähnlichen Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11.10.2016.

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BGH: Laufzeitunabhängige Bearbeitungsentgelte in AGB von Geschäftsdarlehen unwirksam

Darlehensverträge zwischen einer Bank und einem Unternehmer können laufzeitunabhängige Bearbeitungsentgelte vorsehen. Werden diese durch vorformulierte Vertragsbedingungen (AGB) vereinbart, sind sie unwirksam. Dies hat der BGH für gleich mehrere anhängige Verfahren am 4. Juli 2017 entschieden.

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Verbraucherdarlehen: Widerrufsbelehrung der Sparkasse rechtmäßig

Verbraucherdarlehen: Widerrufsbelehrung der Sparkasse

Belehrt der Darlehensgeber einen Verbraucher nicht richtig über dessen Widerrufsrecht, kann der Verbraucher sich ggf. auch nach Ablauf der “eigentlichen” Widerrufsfrist vom Darlehensvertrag lösen.

Die Widerrufsbelehrung für Verbraucherdarlehensverträge des Sparkassenverlags von 2008 entspricht jedoch den gesetzlichen Anforderungen. Der Widerruf eines mit dieser Belehrung versehenen Darlehens ist folglich nur innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen nach Vertragsschluss und Aushändigung der Vertragsurkunde o.ä. möglich.

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