Vollstreckung aus Grundschuld – wie kann ich sie stoppen?

Wird ein Grundstück mit einer Grundschuld belastet, droht bei Zahlungsausfällen schnell die Zwangsvollstreckung. Grundstück und Haus werden versteigert und der Erlös zur Tilgung Ihrer Schulden verwendet. 

Wir zeigen Ihnen in diesem Beitrag, wie Sie die Vollstreckung stoppen oder zumindest verzögern und so Ihr Eigenheim retten können. 

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Wann ist das Widerrufsrecht im Darlehensvertrag verwirkt?

Macht ein Darlehensnehmer über einen längeren Zeitraum keinen Gebrauch von seinem Widerrufsrecht und erweckt er dadurch schutzwürdiges Vertrauen bei dem Darlehensgeber, so kann die Ausübung des Widerrufsrechts unter Umständen verwirkt sein.

Dies entschied nun das Landgericht Köln mit Urteil vom 13.04.2017 und orientierte sich damit an einem ähnlichen Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11.10.2016.

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BGH: Laufzeitunabhängige Bearbeitungsentgelte in AGB von Geschäftsdarlehen unwirksam

Darlehensverträge zwischen einer Bank und einem Unternehmer können laufzeitunabhängige Bearbeitungsentgelte vorsehen. Werden diese durch vorformulierte Vertragsbedingungen (AGB) vereinbart, sind sie unwirksam. Dies hat der BGH für gleich mehrere anhängige Verfahren am 4. Juli 2017 entschieden.

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Kündigung von Bausparverträgen: Das BGH-Urteil im Überblick

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 21. Februar 2017 eine wichtige Entscheidung über die Kündigung von Bausparverträgen getroffen.

Bausparkassen können demnach gut verzinste Bausparverträge mit Ablauf von zehn Jahren nach Zuteilungsreife kündigen, auch wenn die Bausparsumme noch nicht vollständig angespart ist.

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Verbraucherdarlehen: Widerrufsbelehrung der Sparkasse rechtmäßig

Verbraucherdarlehen: Widerrufsbelehrung der Sparkasse

Belehrt der Darlehensgeber einen Verbraucher nicht richtig über dessen Widerrufsrecht, kann der Verbraucher sich ggf. auch nach Ablauf der “eigentlichen” Widerrufsfrist vom Darlehensvertrag lösen.

Die Widerrufsbelehrung für Verbraucherdarlehensverträge des Sparkassenverlags von 2008 entspricht jedoch den gesetzlichen Anforderungen. Der Widerruf eines mit dieser Belehrung versehenen Darlehens ist folglich nur innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen nach Vertragsschluss und Aushändigung der Vertragsurkunde o.ä. möglich.

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