Maximale Abfindung beim Aufhebungsvertrag: Wie viel ist realistisch?

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Ein Aufhebungsvertrag kann für Arbeitnehmer eine Chance sein. Viele Arbeitnehmer fragen sich deshalb: Was ist die maximale Abfindung beim Aufhebungsvertrag? Die ehrliche Antwort lautet: Eine feste Obergrenze gibt es bei frei verhandelten Aufhebungsverträgen meist nicht. Entscheidend ist Ihre Verhandlungsposition.

Dieser Beitrag erklärt, wie Sie Ihre Abfindung realistisch einschätzen, welche Argumente bei der Verhandlung helfen und worauf Sie auch im Hinblick auf Krankheit und Rente besonders achten sollten.

  1. Habe ich bei einem Aufhebungsvertrag Anspruch auf eine Abfindung?
  2. Wie hoch ist die maximale Abfindung bei einem Aufhebungsvertrag?
  3. Welche Faktoren erhöhen die maximale Abfindung beim Aufhebungsvertrag?
  4. Welche maximale Abfindung ist beim Aufhebungsvertrag wegen Krankheit realistisch?
  5. Maximale Abfindung bei Aufhebungsvertrag wegen Rente
  6. Welche Fehler kosten Arbeitnehmer bei der Abfindung viel Geld?
  7. Fazit

1.   Habe ich bei einem Aufhebungsvertrag Anspruch auf eine Abfindung?

Nein, grundsätzlich nicht. Bei einem Aufhebungsvertrag haben Sie in der Regel keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung. Die Abfindung entsteht meist erst durch Verhandlung.

Das unterscheidet den Aufhebungsvertrag von einigen besonderen Fällen, in denen ein solcher Anspruch auf Abfindung besteht. Ein Anspruch kann sich ergeben aus:

  • einem Sozialplan,
  • einem Tarifvertrag,
  • einer Betriebsvereinbarung,
  • einem gerichtlichen Vergleich,
  • einer individuellen Zusage des Arbeitgebers,
  • oder bei einer betriebsbedingten Kündigung nach § 1a KSchG.

Trotzdem zahlen Arbeitgeber bei Aufhebungsverträgen häufig Abfindungen. Der Grund ist einfach: Der Arbeitgeber möchte Ihnen Geld anbieten, um einen Kündigungsschutzprozess zu vermeiden. In einigen Fällen geht es auch um Zeitersparnis. Oft haben Arbeitgeber ein großes Interesse an der schnellen Abwicklung ihrer Personalsituation.

Genau darin liegt Ihr Verhandlungsspielraum. Eine höhere Abfindung kommt vor allem dann in Betracht, wenn der Arbeitgeber ein erhebliches Kündigungsrisiko trägt. Je wahrscheinlicher Ihre Kündigung unwirksam ist, desto höher kann Ihre maximale Abfindung beim Aufhebungsvertrag ausfallen.

Vorsicht gilt beim Beendigungsdatum. Zwar können Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Aufhebungsvertrag grundsätzlich ein beliebiges Ende vereinbaren. Wird die ordentliche Kündigungsfrist aber unterschritten, kann das beim Arbeitslosengeld zu Nachteilen führen. Neben einer Sperrzeit kommt auch ein Ruhen des Anspruchs wegen Entlassungsentschädigung in Betracht.

2.   Wie hoch ist die maximale Abfindung bei einem Aufhebungsvertrag?

Bei einem frei ausgehandelten Aufhebungsvertrag gibt es grundsätzlich keine gesetzliche Maximalabfindung. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können selbst vereinbaren, wie hoch die Abfindung sein soll.

Viele Arbeitgeber orientieren sich an der bekannten Faustformel:

0,5 Bruttomonatsgehälter × Anzahl der Beschäftigungsjahre

Diese Formel findet sich auch in § 1a KSchG wieder. Dieser greift aber nur für folgenden Fall: Der Arbeitgeber kündigt betriebsbedingt, weist in der Kündigungserklärung ausdrücklich auf den Abfindungsanspruch hin und der Arbeitnehmer erhebt keine Kündigungsschutzklage. Dann beträgt die gesetzliche Abfindung 0,5 Monatsverdienste pro Beschäftigungsjahr. Für den frei verhandelten Aufhebungsvertrag ist diese Formel dagegen nur ein Orientierungswert.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat ausdrücklich klargestellt, dass Parteien in einem Vergleich auch einen höheren oder niedrigeren Abfindungsbetrag vereinbaren können (vgl. BAG, Urt. v. 16.12.2010, 6 AZR 423/09).

Davon zu trennen ist die gerichtliche Auflösungsabfindung nach §§ 910 KSchG. Dort kann das Gericht die Abfindung auf 12, 15 oder 18 Monatsverdienste begrenzen. Diese Grenzen gelten aber nicht für einen frei verhandelten Aufhebungsvertrag.

Die „maximale Abfindung“ ist also nicht starr vorgeschrieben. Sie hängt davon ab, wie stark Ihre rechtliche und wirtschaftliche Position ist.

Eine gute Strategie und gute Verhandlungsführung zahlen sich aus. Sie haben einen Aufhebungsvertrag erhalten oder sollen kurzfristig unterschreiben? Lassen Sie vor der Unterschrift prüfen, ob die angebotene Abfindung angemessen ist und welche Risiken bei Arbeitslosengeld, Freistellung, Resturlaub und Ausschlussklauseln bestehen.

3.   Welche Faktoren erhöhen die maximale Abfindung beim Aufhebungsvertrag?

Ihre maximale Abfindung beim Aufhebungsvertrag steigt meist dann, wenn der Arbeitgeber Sie nur schwer rechtssicher kündigen könnte. Besonders wichtig sind folgende Faktoren:

Lange Betriebszugehörigkeit

Je länger Sie im Unternehmen arbeiten, desto länger ist die gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsfrist. Eine lange Betriebszugehörigkeit kann auch das Prozessrisiko des Arbeitgebers erhöhen.

Hohes Bruttomonatsgehalt

Die meisten Abfindungsmodelle knüpfen an das Bruttomonatsgehalt an. Wer mehr verdient, verhandelt deshalb oft über höhere Beträge.

Starker Kündigungsschutz

Ihr Verhandlungsspielraum wächst, wenn der Arbeitgeber eine Kündigung nur schwer begründen kann. Unter anderem profitieren Schwangere, Schwerbehinderte, Betriebsräte und Arbeitnehmer in Elternzeit von besonders hohem Kündigungsschutz.

Fehler des Arbeitgebers

Auch formale oder taktische Fehler des Arbeitgebers können Ihre Position stärken. Dazu zählen etwa eine fehlerhafte Sozialauswahl, eine unzureichende Betriebsratsanhörung oder eine fehlende vorherige Abmahnung.

Bei krankheitsbedingten Kündigungen spielt das betriebliche Eingliederungsmanagement (bEM) nach § 167 Abs. 2 SGB IX oft eine wichtige Rolle. Hat der Arbeitgeber kein ordnungsgemäßes bEM durchgeführt, kann das die Kündigung angreifbarer machen.

Hoher Trennungsdruck beim Arbeitgeber

Manchmal will der Arbeitgeber die Trennung schnell und geräuschlos lösen. Dann kann eine höhere Abfindung für ihn günstiger sein als ein monatelanger Konflikt.

Welche Faktoren schwächen die Position?

Aber aufgepasst: Ihre Position kann schwächer sein, wenn der Arbeitgeber gute Kündigungsgründe hat oder Sie bereits viel Verhandlungsspielraum verloren haben.

Die Abfindung fällt häufig niedriger aus, wenn:

  • Sie nur kurz beschäftigt waren,
  • der Arbeitgeber eine Kündigung gut begründen kann,
  • eine schwere Pflichtverletzung im Raum steht,
  • Sie bereits mündlich signalisiert haben, dass Sie ohnehin gehen wollen,
  • oder ein Sozialplan die Abfindung begrenzt.

Besonders wichtig: Wenn Sie unterschreiben, verlieren Sie in der Regel Ihr stärkstes Druckmittel. Danach können Sie die Abfindung meist nicht mehr nachverhandeln.

4.   Welche maximale Abfindung ist beim Aufhebungsvertrag wegen Krankheit realistisch?

Bei einem Aufhebungsvertrag wegen Krankheit hängt die Abfindung stark davon ab, ob der Arbeitgeber Sie krankheitsbedingt wirksam kündigen könnte.

Eine krankheitsbedingte Kündigung ist für Arbeitgeber oft anspruchsvoll. Der Arbeitgeber muss in der Regel darlegen, dass auch künftig erhebliche Fehlzeiten zu erwarten sind, dass diese Fehlzeiten den Betrieb belasten und dass keine milderen Mittel bestehen.

Ihre Verhandlungsposition kann sich verbessern, wenn:

  • der Arbeitgeber kein ordnungsgemäßes bEM durchgeführt hat,
  • Ihre Gesundheitsprognose nicht negativ ist,
  • Sie bald wieder arbeitsfähig sein könnten,
  • der Arbeitgeber keine leidensgerechte Beschäftigung geprüft hat,
  • oder die Kündigung sozial kaum zu rechtfertigen wäre.

Gerade bei Krankheit sollten Sie aber nicht nur über die Abfindung sprechen. Sie müssen auch prüfen, welche Folgen der Aufhebungsvertrag für Arbeitslosengeld, Krankengeld, und mögliche Sperrzeiten hat.

In unserem Beitrag „Abfindung bei Kündigung wegen Krankheit“ erfahren Sie weitere Informationen.

5.   Maximale Abfindung bei Aufhebungsvertrag wegen Rente

Auch kurz vor der Rente kann sich eine Verhandlung lohnen. Eine Abfindung ist nicht automatisch ausgeschlossen, nur weil Sie bald Rente beziehen können.

Ihre Verhandlungsposition ist aber oft schwieriger. Der Arbeitgeber kann nämlich einwenden, dass der wirtschaftliche Überbrückungsbedarf geringer ist als bei jüngeren Arbeitnehmern.

In Sozialplänen dürfen rentennahe Arbeitnehmer deshalb anders behandelt werden. Der Arbeitgeber darf Abfindungen stärker an der Zeit bis zum frühestmöglichen Rentenbeginn ausrichten, statt nach der allgemeinen Standardformel. Zulässig kann auch ein pauschaler Ausgleich für Rentenabschläge sein, wenn der Sozialplan damit die wirtschaftlichen Nachteile bis zum Rentenzugang abfedert (BAG, Urt. v. 26.03.2013, 1 AZR 693/11).

In besonderen Konstellationen kann sogar ein vollständiger Ausschluss rentennaher Arbeitnehmer von Sozialplanabfindungen zulässig sein. Das gilt jedenfalls dann, wenn sie nach dem Ausscheiden oder nach dem Bezug von Arbeitslosengeld I rentenberechtigt sind und die begrenzten Sozialplanmittel vorrangig Arbeitnehmern zugutekommen sollen, die stärker auf eine Überbrückung angewiesen sind (BAG, Beschl. v. 07.05.2019, 1 ABR 54/17).

Die Entscheidungen betreffen Sozialpläne und nicht die freie Verhandlung im Einzelfall. Sie zeigen aber, dass Rentennähe ein Argument gegen sehr hohe Abfindungen ist. 

Eine höhere Abfindung bleibt trotzdem vor allem dann realistisch, wenn der Arbeitgeber ein erhebliches Kündigungsrisiko vermeiden will, besonderen Zeitdruck hat oder eine rechtssichere Beendigung ohne Streit benötigt.

6.   Welche Fehler kosten Arbeitnehmer bei der Abfindung viel Geld?

Manche Arbeitnehmer unterschreiben den Aufhebungsvertrag zu schnell. Besonders häufig passieren diese Fehler, die eine maximale Abfindung beim Aufhebungsvertrag verhindern:

  1. Sie akzeptieren das erste Angebot. Das erste Angebot des Arbeitgebers ist selten das Beste. Viele Arbeitgeber kalkulieren Verhandlungsspielraum ein.
  2. Sie schauen nur auf die Bruttoabfindung. Eine hohe Bruttosumme klingt gut, entscheidend ist aber, was nach Steuern, Sperrzeit und sonstigen Nachteilen bleibt. Sie sollten sich immer über die gesamte Situation und über alle Folgen im Klaren sein.
  3. Sie unterschreiben unter Druck oder unüberlegt. Ein Aufhebungsvertrag beendet Ihr Arbeitsverhältnis endgültig. Nach der Unterschrift können Sie meist nicht zurück.
  4. Sie regeln Freistellung, Resturlaub und Bonuszahlungen nicht sauber. Achten Sie besonders auf gefährliche Ausschlussklauseln, die die Geltendmachung Ihrer Ansprüche verhindern können!
  5. Anwaltliche Vertretung ist die beste Voraussetzung, um eine maximale Abfindung beim Aufhebungsvertrag zu erreichen.

7.   Fazit

  • Bei einem Aufhebungsvertrag gibt es meist keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung. Die Höhe hängt vor allem davon ab, wie stark Ihre Verhandlungsposition ist.
  • Die oft genannte Faustformel von 0,5 Bruttomonatsgehältern pro Beschäftigungsjahr ist nur ein Richtwert. In freien Verhandlungen kann die Abfindung deutlich höher oder niedriger ausfallen.
  • Besonders gute Chancen auf eine hohe Abfindung bestehen, wenn der Arbeitgeber eine Kündigung nur schwer rechtssicher durchsetzen könnte. Lange Betriebszugehörigkeit, Sonderkündigungsschutz oder Fehler des Arbeitgebers können den Verhandlungsspielraum deutlich erhöhen.
  • Bei Krankheit kommt es stark darauf an, ob eine krankheitsbedingte Kündigung wirksam wäre. Ein fehlendes oder fehlerhaftes bEM kann Ihre Position erheblich verbessern.
  • Kurz vor der Rente ist eine Abfindung nicht ausgeschlossen. Die Rentennähe kann aber ein starkes Argument des Arbeitgebers sein, um eine niedrigere Abfindung zu rechtfertigen.
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