BAG, Urteil vom 19.7.2012, 2 AZR 782/11
Der Arbeitnehmer kann die Entfernung einer zu Recht erteilten Abmahnung aus seiner Personalakte nur dann verlangen, wenn das gerügte Verhalten für das Arbeitsverhältnis in jeder Hinsicht bedeutungslos geworden ist (amtlicher Leitsatz des Gerichts).