Nachfolgend finden Sie eine Mustervorlage für ein Arbeitgeberdarlehen. Unten steht das Dokument auch als pdf- und docx-Datei bereit.
Arbeitgeberdarlehen
zwischen
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– nachfolgend Arbeitgeberin –
und
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– nachfolgend Arbeitnehmer –
Zwischen der Arbeitgeberin und dem Arbeitnehmer wird mit Rücksicht auf das Arbeitsverhältnis Folgendes vereinbart:
(1) Die Arbeitgeberin gewährt dem Arbeitnehmer durch Überweisung am …… ein Darlehen in Höhe von Euro ………….. €, das mit ………. % p.a. ab diesem Tage zu verzinsen ist. Die Zinsen werden kalenderjährlich berechnet.
(2) Das Darlehen ist in monatlichen Raten von ……….. € ab dem ……… zurückzuzahlen. Die kalenderjährlich errechneten Zinsen sind in dem auf die Errechnung folgenden Monat neben den Rückzahlungsraten zu zahlen. Die Arbeitgeberin ist berechtigt, an den Fälligkeitstagen gewährte Vergütungsansprüche mit den Rückzahlungsverpflichtungen zu verrechnen.
(3) Endet das Arbeitsverhältnis, so wird der noch offen stehende Restbetrag des Darlehens sofort und auf einmal fällig. Dies gilt nicht, wenn das Arbeitsverhältnis von der Arbeitgeberin aus dringenden betrieblichen Gründen gekündigt oder ein entsprechender Aufhebungsvertrag geschlossen worden ist oder wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis aus einem wichtigen Grund i.S.d. § 626 BGB kündigt, den die Arbeitgeberin zu vertreten hat.
(4) Für den Fall der Beendigung des Arbeitsverhältnisses tritt der Arbeitnehmer seine jeweils pfändbaren Vergütungsansprüche gegen etwaige spätere Arbeitgeber an die Arbeitgeberin ab. Die Arbeitgeberin wird die Abtretung nur offen legen, wenn der Arbeitnehmer seinen etwa beim Ausscheiden eingeräumten Ratenzahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Von der Abtretung wird nur bis zur Höhe des Restdarlehens Gebrauch gemacht.
(5) Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, jede Änderung seiner Anschrift unverzüglich anzuzeigen, es sei denn, das Arbeitsverhältnis wäre beendet und sämtliche Schulden aus dieser Vereinbarung wären getilgt. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, eine Pfändung, Verpfändung oder Abtretung seiner Vergütungsansprüche unverzüglich anzuzeigen. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses jede Anschriftenänderung sowie Name und Anschrift seines jeweiligen Arbeitgebers unverzüglich anzuzeigen, es sei denn, sämtliche Schulden aus der vorliegenden Vereinbarung wären getilgt. Der Arbeitnehmer erklärt, dass seine Vergütungsansprüche wie folgt gepfändet, verpfändet oder abgetreten sind:
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– …………………………..
Evtl. ergänzend:
(6) Der Arbeitnehmer übereignet der Arbeitgeberin zur Sicherung des Darlehens den Pkw Marke ………… Fahrgestellnummer ………… Motornummer ………….. mit dem polizeilichen Kennzeichen …………… und übergibt den Kraftfahrzeugbrief. Die Arbeitgeberin überlässt den Pkw dem Arbeitnehmer zur Leihe. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, Steuern und Haftpflichtversicherung sowie die Unterhaltskosten zu bezahlen und ferner das Kraftfahrzeug Teilkasko/Vollkasko zu versichern und die Versicherungsprämien zu bezahlen. Nach vollständiger Tilgung des Darlehens wird die Arbeitgeberin dem Arbeitnehmer das Kraftfahrzeug wieder übereignen und den Kraftfahrzeugbrief herausgeben.
(7) Wird das Darlehen bei Fälligkeit und Nachfristsetzung von mindestens einem Monat nicht getilgt, so ist die Arbeitgeberin berechtigt, das Kraftfahrzeug freihändig zu verkaufen, wobei der Preis, den ein vereidigter Sachverständiger festgesetzt hat, nicht unterschritten werden darf. Die Tax- oder Schätzkosten trägt der Arbeitnehmer. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, den Kraftwagen zur Schätzung und zum Verkauf auf Verlangen herauszugeben.
………………, den …………………
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Arbeitgeberin
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Arbeitnehmer
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