OLG Karlsruhe: Urteil vom 24.03.2011 – 9 U 81/10
Die Klausel im Frachtauftrag “Während der Verladung ist vom Fahrer zu kontrollieren, dass nur Ware mit dieser Temperatur verladen wird, ansonsten sind wir sofort zu benachrichtigen und entsprechende Vermerke im CMR Frachtbrief zu machen” begründet regelmäßig eine entsprechende Nebenpflicht des Frachtführers, deren Verletzung zum Schadensersatz verpflichtet.