Gewerbemietverträge unterscheiden sich in vielerlei Hinsicht von Mietverträgen über Wohnraum. Der Gesetzgeber lässt Vermieter und Mieter einen größeren Spielraum, die Einzelheiten des Mietverhältnisses festzulegen. Zudem ist der Schutz des Mieters weniger stark ausgeprägt. Das gilt auch für die Kündigung des Mietvertrags. In diesem Beitrag gehen wir näher auf die Kündigung eines Gewerbemietvertrags durch den Vermieter ein.
„Kündigung eines Gewerbemietvertrags – Wann darf der Vermieter kündigen?“ weiterlesenWiderspruch gegen die Mietkündigung – Gericht hat Härtefall sorgfältig zu prüfen
Bedeutet die ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses für den Mieter eine nicht zu rechtfertigende Härte, kann er Widerspruch gegen die Mietkündigung, die an sich gerechtfertigt wäre, verlangen (§ 574 BGB).
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Kündigung von Wohnraummietverträgen auch nach achtmonatigem Abwarten
Eine außerordentliche Kündigung von Wohnraummietverträgen wegen Mietrückstands kann grundsätzlich auch nach achtmonatigem Abwarten erfolgen. Die Regelung des § 314 Abs. 3 BGB findet keine Anwendung. Dies entschied der 8. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) am 13. Juli 2016.
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