Bedeutet die ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses für den Mieter eine nicht zu rechtfertigende Härte, kann er Widerspruch gegen die Mietkündigung, die an sich gerechtfertigt wäre, verlangen (§ 574 BGB).
„Widerspruch gegen die Mietkündigung – Gericht hat Härtefall sorgfältig zu prüfen“ weiterlesen
Kündigung von Wohnraummietverträgen auch nach achtmonatigem Abwarten
Eine außerordentliche Kündigung von Wohnraummietverträgen wegen Mietrückstands kann grundsätzlich auch nach achtmonatigem Abwarten erfolgen. Die Regelung des § 314 Abs. 3 BGB findet keine Anwendung. Dies entschied der 8. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) am 13. Juli 2016.
„Kündigung von Wohnraummietverträgen auch nach achtmonatigem Abwarten“ weiterlesen