Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld für die Zeit der Urlaubsabgeltung – keine Verschiebung des Ruhenszeitraums bei Zahlung von Krankengeld

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(BAG: Urteil vom 17.11.2010 – 10 AZR 649/09)

Leitsätze:

Hat der Arbeitnehmer wegen der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses eine Urlaubsabgeltung erhalten oder zu beanspruchen, ruht sein Anspruch auf Arbeitslosengeld gemäß § 143 Abs. 2 SGB III auch dann bereits ab dem Ende des Arbeitsverhältnisses, wenn er Krankengeld nach § 44 SGB V bezieht. Der Ruhenszeitraum verschiebt sich nicht auf die Zeit nach Beendigung der Erkrankung.

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