Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine der beliebtesten Rechtsformen bei Unternehmensgründern. Sie bietet insbesondere den Vorteil, dass die Haftung auf das Vermögen der Gesellschaft beschränkt ist.
In diesem Beitrag verschaffen wir Ihnen einen groben Überblick über die Schritte, in denen sich die Gründung einer GmbH vollzieht.
Vorüberlegung: notwendiges Startkapital, Mindestanzahl von Gründern, Kosten
Bevor Sie sich zur Gründung einer GmbH entschließen, sollten Sie sich einiger Punkte bewusst sein.
Für die Gründung einer GmbH bedarf es grundsätzlich eines Mindeststammkapitals von 25.000€. Davon muss zumindest die Hälfte sofort eingezahlt werden. Ist das Startkapital nicht vorhanden, sollte man über alternative Gesellschaftsrechtsformen nachdenken. Haftungsbeschränkt gibt es z.B. noch die sog. Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt).
Die GmbH kann sowohl alleine als Ein-Personen-GmbH oder aber mit mehreren Gesellschaftern gegründet werden.
Der Gründungsprozess ist mit formalen Anforderungen und natürlich auch einigen Kosten (wie etwa Notar und Eintragungskosten bei Gericht) verbunden. Zieht man eine weniger aufwändige Gesellschaftsgründung vor, ist an andere Gesellschaftsformen wie etwa die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zu denken. Hier entfällt allerdings die Haftungsbeschränkung.
Prozess der Gründung einer GmbH
Haben Sie sich für die Gründung einer GmbH entschieden, sind folgende Schritte einzuhalten.
Gesellschaftsvertrag (Satzung)
Zunächst muss ein Gesellschaftsvertrag, die sog. Satzung, erstellt werden. Inhaltlich besteht dabei eine große Gestaltungsfreiheit. In jedem Fall müssen jedoch der Name des Unternehmens, sein Sitz, der Zweck des Unternehmens, die Höhe des Stammkapitals sowie die von den Gesellschaftern zu übernehmenden Stammeinlagen festgelegt werden. Sind mehrere Gesellschafter beteiligt, empfiehlt es sich regelmäßig, die Satzung deutlich detaillierter und auf die Bedürfnisse abgestimmt mit anwaltlicher Unterstützung zu verfassen.
Es besteht zwar grds. auch die (kostenersparende) Möglichkeit, sich einer Vorlage aus dem Anhang zum GmbH-Gesetz zu bedienen – allerdings nur für den Fall, dass es maximal drei Gesellschafter gibt und nur ein Geschäftsführer bestellt wird. Ein solches Musterprotokoll sollte in der Praxis aber allenfalls für die Einpersonen-GmbH verwendet werden.
Notarielle Beurkundung und Anmeldung beim Handelsregister
Anschließend muss der Gründungsvorgang einschließlich des Vertrages notariell beurkundet werden. Der Notar erstellt u.a. auch die Gesellschafterliste mit Namen, Geburtsdatum und Wohnort der Gesellschafter sowie der Nennbeträge ihrer Geschäftsanteile. Bevor der Notar den beurkundeten Gesellschaftsvertrag beim Handelsregister einreicht und die Gesellschaft anmeldet, muss die Einzahlung der Stammeinlage auf das Geschäftskonto der Gesellschaft nachgewiesen werden.
Die Notarkosten hängen stets vom konkreten Wert und den Aufgaben des Notars ab.
Anmeldung der GmbH
Nachdem der Notar den beurkundeten Gesellschaftsvertrag eingereicht hat, wird die Gesellschaft beim zuständigen Amtsgericht in das Handelsregister eingetragen. Erst damit entsteht die GmbH als juristische Person, die also losgelöst von ihren Gesellschaftern selbständiger Adressat von Rechten und Pflichten sein kann.
Anschließend ist die GmbH-Gründung auch beim Finanzamt für die steuerliche Erfassung anzumelden. Zudem ist sie beim Gewerbeamt anzumelden sowie in der Regel bei weiteren Behörden, u.a. der Berufsgenossenschaft, der IHK und der ggf Bundesagentur für Arbeit.