GmbH-Anteile kaufen – der Ablauf in 8 Schritten

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Der Kauf von GmbH-Anteilen ist rechtlich komplex. Wir erklären Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Firmenanteile kaufen können und was dabei zu beachten ist. 

  1. Zielunternehmen ermitteln
  2. Die Absichtserklärung – Letter of Intent 
  3. Vertraulichkeitsvereinbarung – Non Disclosure Agreement
  4. Prüfung des Unternehmens – Due Dilligence 
  5. Vertrag über Kauf von GmbH-Anteilen (Signing)
  6. Notartermin und Kaufpreiszahlung für GmbH-Anteile
  7. Übertragung der GmbH-Anteile (Closing)
  8. Eintragung im Handelsregister 
  9. Fazit 
  10. Was wir für Sie tun können

1. Zielunternehmen ermitteln

GmbH-Anteile zu kaufen, kann ein lohnendes Investment sein. Vorab sollten Sie sich jedoch umfangreiche Informationen über die Zielgesellschaft einholen. Hilfreiche Informationen finden Sie beispielsweise im Handelsregister oder aber auf der Website des Unternehmens selbst. Die Unternehmensstruktur deutet i.d.R. bereits an, ob eine Gesellschaft zum Anteilsverkauf bereit wäre. In Familiengesellschaften ist dies beispielsweise seltener der Fall. 

Wie genau der Anteilserwerb abläuft, hängt stark vom Einzelfall ab. In Betracht kommt etwa, dass Sie die Anteile eines ausscheidenden Gesellschafters übernehmen. Die GmbH kann auch durch Erhöhung ihres Stammkapitals neue Geschäftsanteile schaffen und an Sie ausgeben. In beiden Fällen bleiben die übrigen Gesellschafter dann erhalten. Denkbar ist natürlich auch, dass Sie sämtliche Geschäftsanteile oder Vermögensgegenstände vom bisherigen Inhaber abkaufen und so das Unternehmen alleine innehaben.

2. Die Absichtserklärung  – Letter of Intent 

Bevor Sie mit den Geschäftsführern bzw. Gesellschaftern der GmbH in Verhandlungen treten, werden in einem ersten Schritt in der Regel die Absichten der Parteien geklärt und schriftlich festgehalten. Dazu schließen Sie eine sog. Absichtserklärung ab – in der Praxis häufiger „Letter of Intent“ genannt. Der Letter of Intent soll den groben Rahmen des nachfolgenden Kaufvertrages abstecken und auf die folgenden Hauptverhandlungen vorbereiten.

Der Letter of Intent ist üblicherweise rechtlich nicht bindend. Sie müssen in diesem Stadium also noch keine konkrete Entscheidung über den Kauf der Anteile treffen. Ziel der Vereinbarung ist es, das Kaufinteresse und insbesondere die Ernsthaftigkeit Ihres Erwerbsinteresses schriftlich zu fixieren.

Trotz allem enthält der Letter of Intent für Sie wichtige Eckdaten. Sie sollten daher bereits auf Grundlage der darin getätigten Angaben die Gesellschaft genau prüfen. 

Übliche Bestandteile:

  • Angaben zur Gesellschaft: Kennzahlen, Ergebnis der Unternehmensbewertung, Historie und Entwicklungsziele
  • Ungefähre Kaufpreisvorstellung
  • Verteilung der Transaktionskosten zwischen Käufer und Verkäufer
  • Zeitplan der Transaktion

3. Vertraulichkeitsvereinbarung – Non Disclosure Agreement 

Neben dem Letter of Intent schließen Sie üblicherweise auch eine Geheimhaltungsvereinbarung ab. Dies ist besonders wichtig, wenn Sie potenzielle Mitbieter fürchten. Ihr Vertragspartner kann andernfalls Ihr Angebot nutzen, um den Preis eines Mitbewerbers in die Höhe zu treiben. Dies erschwert Ihre Erwerbsaussichten. Eine Verschwiegenheitsvereinbarung ist erst recht nötig, wenn Sie unmittelbare Wettbewerber sind. 

4. Prüfung des Unternehmens – Due Dilligence

Sind die Absichten und Rahmenbedingungen geklärt, folgt das Kernstück des Anteilserwerbs: Die Unternehmensprüfung, häufiger auch als „Due Diligence“ bezeichnet.

Bevor Sie GmbH-Anteile kaufen, sollten Sie immer zunächst eine genaue Unternehmensprüfung vornehmen. Wir empfehlen Ihnen, sich hierbei durch einen Rechtsanwalt unterstützen zu lassen. 

In der Due Diligence werden alle für den Kauf relevanten Informationen offengelegt. Dazu zählen wichtige Gesellschaftsunterlagen, wie z.B. die Geschäftsbücher, die wichtigsten Verträge und vieles mehr.

Üblich ist auch eine Prüfung der Satzung. Kaufen Sie GmbH-Anteile, werden Sie Gesellschafter der GmbH. Als solcher sind Sie Teil der Gesellschafterversammlung, dem wichtigsten Organ der GmbH. Eine genaue Prüfung des Gesellschaftsvertrages und gegebenenfalls bestehender Geschäftsordnungen gibt Ihnen Aufschluss darüber, wie stark Ihre Stellung als Gesellschafter ausgestaltet ist. Je nach Satzung kann Ihnen ein großer Entscheidungsspielraum eingeräumt sein. In Einzelfällen ist die Stellung der Gesellschafterversammlung aber auch auf ein rechtliches Minimum reduziert.

Wie umfangreich die Due Diligence letztendlich ausfallen sollte, hängt von Ihren Zielen ab. Wollen Sie langfristiger Bestandteil des Unternehmens werden, sollten Sie sich umfangreich und detailliert über die Gesellschaft informieren. Ist hingegen nur ein vorübergehendes „Risiko-Investment“ geplant, kann die Prüfung unter Umständen auch kürzer ausfallen. Bedenken Sie: Die Prüfung des Unternehmens ist in der Regel mit einem erheblichen Zeitaufwand verbunden. 

Eine Unternehmensprüfung kann verschiedene Gesichtspunkte betreffen:

  • Rechtliche Prüfung
  • Steuern und Finanzen
  • Technische Prüfung

Als Kaufinteressent sollten Sie beachten, dass Sie in dieser Phase stets zur Verschwiegenheit verpflichtet werden. Die GmbH legt Ihnen sensible Unternehmensinformationen in einem sog. Datenraum zur Prüfung offen. Sollten Sie diese Informationen weitergeben oder offenlegen, kann dies schwerwiegende Konsequenzen haben. Um Risiken zu minimieren, ist es daher sinnvoll, die Prüfung den zur Verschwiegenheit verpflichteten Berufsträgern zu überlassen.

5. Vertrag über den Kauf von GmbH-Anteilen (Signing)

Besteht auch nach Abschluss der Unternehmensprüfung noch Kaufinteresse, wird zwischen den Parteien der Anteilskauf- und Übertragungsvertrag ausgehandelt. Grundlage dafür ist u.a. die zu Beginn abgeschlossene Absichtserklärung. Was Sie neben der Anteilsübertragung alles vertraglich regeln, ist Ihnen und Ihrem Vertragspartner überlassen.

Wichtig ist, dass die Geschäftsanteile, die Sie erwerben möchten, genau bezeichnet werden (Anzahl der Anteile, Nennwert, laufende Nummern). In diesem Fall spricht man von einem Share Deal. Alternativ kommt der sog. Asset Deal in Betracht, bei dem Sie nicht die Anteile, sondern jeden einzelnen Gegenstand des Unternehmens kaufen. Hier besteht die Herausforderung oftmals darin, die Gegenstände präzise und vollständig zu bezeichnen. Welches Verfahren sinnvoller ist, hängt u.a. von zahlreichen Haftungs- und Steuerfragen ab. 

Besonders wichtig sind auch die Modalitäten über den Kaufpreis. Die Parteien haben z.B. die Wahl zwischen einem Festkaufpreis („locked box“) oder einem variablen Kaufpreis, dessen Höhe sich auch nach den künftigen Ergebnissen der GmbH bemisst.

Für Käufer attraktiv sind auch Garantien des Verkäufers für die Richtigkeit der zugrunde gelegten Bilanzen. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass die Angaben nicht zutreffen, können Sie Schadensersatz verlangen. Verkäufer versuchen üblicherweise aber, solche Klauseln zu vermeiden. Hier kommt es einmal mehr auf das Verhandlungsgeschick an. Dasselbe gilt für die Haftung des Verkäufers für Verbindlichkeiten aus der Zeit vor dem Kauf. 

Darüber hinaus kann es sich anbieten, arbeitsrechtliche, steuerliche und/oder kartellrechtliche Aspekte zu regeln. Je nach Unternehmensgröße sind auch Schiedsvereinbarungen gängig. 

6. Notartermin und Kaufpreiszahlung für GmbH-Anteile 

Der Anteilskauf- und Übertragungsvertrag bedarf der Beurkundung durch einen Notar. Trennen Sie Kauf und Übertragung in zwei Verträge, ist jeder für sich beurkundungspflichtig. Aus Kostengründen werden die Verträge daher meist in einer Vertragsurkunde gebündelt.

Im zeitlichen Zusammenhang mit dem Notartermin ist gewöhnlicher Weise auch der Kaufpreis fällig. Je nach Vereinbarung kann sich die Zahlung aber auch über längere Zeit strecken oder gar als Rente ausbezahlt werden.

7. Übertragung der GmbH-Anteile (Closing)

Erst im nächsten Schritt werden die Anteile tatsächlich auf Sie übertragen. Nun sind Sie deren „Eigentümer“. Zuvor hatten Sie bloß einen Anspruch auf die Übertragung.

Der Übergang auf Sie wird im Kaufvertrag üblicherweise von einigen Bedingungen abhängig gemacht, die zwischen Signing und Closing eintreten müssen. Dies können z.B. die Zustimmung von Banken, von anderen Gesellschafter oder den Kartellbehörden sein. 

8. Eintragung im Handelsregister 

Wurden Ihnen die gekauften GmbH-Anteile übertragen, muss eine neue Gesellschafterliste zum Handelsregister eingereicht werden, in der Sie als Gesellschafter mit Ihrem Geschäftsanteil geführt sind. Erst dann werden Sie gegenüber der Gesellschaft als Gesellschafter gehandelt und können von Ihren Gesellschafterrechten Gebrauch machen. In diesem Zuge ist auch der Gesellschaftsvertrag zu ändern.

9. Fazit

  • In einer Absichtserklärungen werden die groben Rahmenbedingungen für den Anteilskauf festgehalten. Außerdem verpflichten Sie sich zur Verschwiegenheit.
  • Der Käufer kann anschließend im Rahmen der Due Diligence das Zielunternehmen auf Herz und Nieren überprüfen.
  • Im Anteilskauf- und Übertragungsvertrag werden die Anteile genau bezeichnet und die rechtlichen Bedingungen festgehalten.
  • Kauf- und Übertragungsvertrag müssen notariell beurkundet werden. 
  • Nach Eintritt diverser Bedingungen (Kaufpreiszahlung, Genehmigungen,…) gehen die GmbH-Anteile auf Sie über.
  • Erst mit Eintragung in die Gesellschafterliste werden Sie im Verhältnis zur Gesellschaft tatsächlicher Gesellschafter mit allen Rechten und Pflichten.

10. Was wir für Sie tun können

  • Wir begleiten Sie während des gesamten Kaufprozesses und unterstützen Sie mit verlässlichem rechtlichen Rat. 
  • Im Rahmen der Due Dilligence Prüfung prüfen wir detailliert die Verträge der GmbH und teilen Ihnen unsere Risikoeinschätzung mit.
  • Unser besonderes Augenmerk liegt daneben auf dem Kauf- und Übertragungsvertrag. Wir setzen uns für attraktive rechtliche Bedingungen ein. 
  • Beim Kauf von GmbH-Anteilen stellen sich zahlreiche steuerliche Fragen. Wir stehen in enger Kooperation mit den Steuerberatern SJS.
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