Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld für die Zeit der Urlaubsabgeltung – keine Verschiebung des Ruhenszeitraums bei Zahlung von Krankengeld

(BAG: Urteil vom 17.11.2010 – 10 AZR 649/09)

Leitsätze:

Hat der Arbeitnehmer wegen der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses eine Urlaubsabgeltung erhalten oder zu beanspruchen, ruht sein Anspruch auf Arbeitslosengeld gemäß § 143 Abs. 2 SGB III auch dann bereits ab dem Ende des Arbeitsverhältnisses, wenn er Krankengeld nach § 44 SGB V bezieht. Der Ruhenszeitraum verschiebt sich nicht auf die Zeit nach Beendigung der Erkrankung.

Kapitalanage in Form einer Darlehensgewährung

BGH, Urteil vom 23.11.2010 – VI ZR 244/09

Werden gewerbsmäßig Gelder angenommen, die als unbedingt rückzahlbar sind und es sich um Gelder des Publikums (Anleger) handelt, handelt es sich um erlaubnispflichtige Einlagengeschäfte, unabhängig davon für welchen Zweck diese Gelder verwendet werden.

Liegt eine solche Erlaubnis nicht vor, macht sich das Unternehmen grds. schadensersatzpflichtig gemäß § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 32 Abs. 1 KWG.