Das Bundesarbeitsgericht (BAG) vertritt nun einheitlich die Auffassung, dass ein Arbeitnehmer einer unbilligen Weisung des Arbeitgebers nicht Folge leisten muss.
Bisher war der FĂŒnfte Senat des BAG der Ansicht gewesen, dass Arbeitnehmer grundsĂ€tzlich bis zu einer gerichtlichen KlĂ€rung auch an unbillige Weisungen des Arbeitgebers gebunden seien. Damit war ein Arbeitnehmer, der sich einer Weisung des Arbeitgebers widersetzen wollte, bislang grundsĂ€tzlich gehalten, arbeitsgerichtlich gegen diese Weisung vorzugehen; denn bei einem schlichten Verweigern, die Weisung auszufĂŒhren, drohte ihm schlimmstenfalls eine KĂŒndigung â und zwar selbst dann, wenn die Weisung sich im Nachhinein tatsĂ€chlich als unbillig herausstellte.
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