Nachfolgend finden Sie eine Mustervorlage für ein Arbeitgeberdarlehen. Unten steht das Dokument auch als pdf- und docx-Datei bereit.
„Arbeitgeberdarlehen: Kostenloses Muster zum Download“ weiterlesen
Tilemann & Petermann Rechtsanwälte
Erfolg der Recht gibt
Nachfolgend finden Sie eine Mustervorlage für ein Arbeitgeberdarlehen. Unten steht das Dokument auch als pdf- und docx-Datei bereit.
„Arbeitgeberdarlehen: Kostenloses Muster zum Download“ weiterlesen
Statt einen Arbeitsvertrag zu kündigen, wird er häufig per Aufhebungsvertrag beendet. Dies kann für beide Seiten weitreichende Folgen haben. Nicht selten besteht daher das Bedürfnis, im Nachhinein einseitig vom Aufhebungsvertrag zurückzutreten.
Inwieweit dies möglich ist, erfahren Sie in diesem Beitrag.
„So können Sie einen Aufhebungsvertrag rückgängig machen“ weiterlesenGrundsätzlich bestimmt der Arbeitgeber darüber, wie, wann und wo gearbeitet wird. Sein Weisungsrecht hat aber Grenzen. Möchte er das Arbeitsverhältnis grundlegend ändern, kann er unter engen Voraussetzungen aber zur Änderungskündigung greifen.
Diese stellt den Arbeitnehmer vor die Wahl: Entweder nimmt er die neuen Bedingungen an oder er wird entlassen.
In diesem Beitrag werden die zentralen Aspekte der Änderungskündigung dargestellt:
„Die Änderungskündigung – Der Arbeitnehmer hat die Wahl“ weiterlesen
Wo gehobelt wird, fallen Späne – und so kommt es vor, dass ein Arbeitnehmer Gegenstände des Arbeitgebers beschädigt oder auf andere Weise einen Schaden verursacht.
Verzeichnet der Arbeitgeber durch Fehler oder Unachtsamkeiten des Arbeitnehmers einen Schaden, so stellt sich die Frage, ob und wie der Arbeitnehmer dafür haftet (sog. Arbeitnehmerhaftung).
Für die Arbeitnehmerhaftung gelten einige Besonderheiten. Diese stellen wir hier ausführlich vor. „Arbeitnehmerhaftung: Wie haftet der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber?“ weiterlesen
Leitende Angestellte sind Arbeitnehmer mit besonders großer Entscheidungsfreiheit. Typischerweise treffen sie Entscheidungen mit großer Tragweite für das Unternehmen, wie insbesondere über Einstellungen und Entlassungen. Aufgrund ihrer Nähe zum Arbeitgeber gelten für sie im Vergleich zu anderen Arbeitnehmern einige arbeitsrechtliche Besonderheiten. Insbesondere sind besondere Bestimmungen für den Kündigungsschutz leitender Angestellter vorgesehen, die wir hier ausführlich darstellen.
„Kündigung und Kündigungsschutz leitender Angestellter“ weiterlesen
Einem Senior Partner und Geschäftsführer einer internationalen Managementgesellschaft fehlt es an der Weisungsgebundenheit. Er ist folglich kein Arbeitnehmer und kann sich nicht auf das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) berufen.
So entschied das Landesarbeitsgericht Köln (LAG Köln) mit Urteil vom 18. Januar 2018.
„Senior Partner und Geschäftsführer ist mangels Weisungsgebundenheit kein Arbeitnehmer“ weiterlesen
Wird von den Parteien eine nach AGB-Recht nicht zu beanstandende Änderungsvereinbarung geschlossen, so kann diese Ansprüche aus betrieblicher Übung zum Erlöschen bringen.
Dies entschied das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 20.06.2017 (Az.: 3 AZR 537/16).
„AGB-konforme Änderungsvereinbarung kann Ansprüche aus betrieblicher Übung aufheben“ weiterlesen
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) vertritt nun einheitlich die Auffassung, dass ein Arbeitnehmer einer unbilligen Weisung des Arbeitgebers nicht Folge leisten muss.
Bisher war der Fünfte Senat des BAG der Ansicht gewesen, dass Arbeitnehmer grundsätzlich bis zu einer gerichtlichen Klärung auch an unbillige Weisungen des Arbeitgebers gebunden seien. Damit war ein Arbeitnehmer, der sich einer Weisung des Arbeitgebers widersetzen wollte, bislang grundsätzlich gehalten, arbeitsgerichtlich gegen diese Weisung vorzugehen; denn bei einem schlichten Verweigern, die Weisung auszuführen, drohte ihm schlimmstenfalls eine Kündigung – und zwar selbst dann, wenn die Weisung sich im Nachhinein tatsächlich als unbillig herausstellte.
„Arbeitnehmer muss einer unbilligen Weisung des Arbeitgebers nicht Folge leisten“ weiterlesen
Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) schränkt die Möglichkeit des Arbeitgebers ein, ordentliche – also fristgerechte – Kündigungen auszusprechen. Es schützt Arbeitnehmer in Betrieben mit regelmäßig mehr als zehn Mitarbeitern.
„Kündigungsschutzgesetz: Arbeitnehmer hat Anwendbarkeit zu beweisen“ weiterlesen
Im Grundsatz gilt: Ein Arbeitsverhältnis darf nicht aufgrund des Alters des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin gekündigt werden. Andernfalls liegt eine Altersdiskriminierung nahe. Dass es von diesem Grundsatz jedoch Ausnahmen geben kann, zeigt eine kürzlich ergangene Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm: Danach kann eine Vereinbarung, die das Erreichen einer festgelegten Altersgrenze als Kündigungsgrund des Dienstverhältnisses bestimmt, unter bestimmten Voraussetzungen wirksam sein.