Strafanzeige gegen Arbeitgeber gestellt: Ordentliche Kündigung wirksam

Ein Arbeitnehmer, der gegen seinen Arbeitgeber eine Strafanzeige ohne haltbare Grundlage stellt, verletzt schuldhaft seine Rücksichtnahmepflicht aus § 241 Abs. 2 BGB. Eine ordentliche verhaltensbedingte Kündigung ist daher grundsätzlich gerechtfertigt.

So hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.

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Statusänderung auf XING zu „Freiberufler“ rechtfertigt keine fristlose Kündigung

Ein Arbeitnehmer, der vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses seinen Status in einem Karriere-Netzwerk in „Freiberufler“ umändert, wirbt noch nicht aktiv für eine Konkurrenztätigkeit. Die Statusänderung auf XING & Co. allein rechtfertigt daher keine fristlose Kündigung. Dies entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln.

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Kündigung von Bausparverträgen: Das BGH-Urteil im Überblick

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 21. Februar 2017 eine wichtige Entscheidung über die Kündigung von Bausparverträgen getroffen.

Bausparkassen können demnach gut verzinste Bausparverträge mit Ablauf von zehn Jahren nach Zuteilungsreife kündigen, auch wenn die Bausparsumme noch nicht vollständig angespart ist.

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Abmahnung: Das Wichtigste zusammengefasst

„Eine Abmahnung ist nur schriftlich wirksam“

„Nach drei Abmahnungen darf der Arbeitgeber kündigen“

“Gegen eine Abmahnung ist sofort zu klagen”

Stimmt das denn wirklich?

Abmahnungen haben in der Arbeitswelt eine große Bedeutung. Wer im Umgang mit Abmahnungen sichergehen will, sollte sich auf pauschale Aussagen wie die oben genannten nicht verlassen.

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Verbraucherdarlehen: Widerrufsbelehrung der Sparkasse rechtmäßig

Verbraucherdarlehen: Widerrufsbelehrung der Sparkasse

Belehrt der Darlehensgeber einen Verbraucher nicht richtig über dessen Widerrufsrecht, kann der Verbraucher sich ggf. auch nach Ablauf der “eigentlichen” Widerrufsfrist vom Darlehensvertrag lösen.

Die Widerrufsbelehrung für Verbraucherdarlehensverträge des Sparkassenverlags von 2008 entspricht jedoch den gesetzlichen Anforderungen. Der Widerruf eines mit dieser Belehrung versehenen Darlehens ist folglich nur innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen nach Vertragsschluss und Aushändigung der Vertragsurkunde o.ä. möglich.

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Geduldete Überziehung des Girokontos: Mindestentgelt unwirksam

Wird ein Girokonto vom Bankkunden über den vereinbarten Dispositionskredit hinaus belastet, handelt es sich um eine sogenannte geduldete Überziehung.

Eine Klausel, nach der Verbrauchern für geduldete Kontoüberziehungen ein pauschales Mindestentgelt auferlegt wird, ist unwirksam. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am 25.10.2016.

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