Was gilt bei der Kündigung im Ausbildungsverhältnis?

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Für die Kündigung gegenüber Arbeitnehmern im Ausbildungsverhältnis gelten einige Besonderheiten. Je nach Phase des Ausbildungsverhältnisses werden unterschiedliche Anforderungen an eine Kündigung gestellt. Dabei lassen sich drei Phasen unterteilen.

Ausbildungsverhältnis beginnt mit Probezeit

Vor dem tatsächlichen Beginn des Ausbildungsverhältnisses ist die ordentliche Kündigung durch beide Seiten möglich. Fristen sind hierbei nicht zu beachten.

Die zweite Phase bildet die Probezeit. Das Berufsausbildungsverhältnis kann auch hier jederzeit von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen und fristlos beendet werden. Die Dauer der Probezeit richtet sich nach den vertraglichen Absprachen zwischen Auszubildendem und Ausbilder. Sie muss mindestens einen Monat andauern. Maximal zulässig sind vier Monate.

Hohe Hürden nach Beendigung der Probezeit

Nach Ablauf der Probezeit kann dem Auszubildenden nur noch sehr eingeschränkt gekündigt werden. Erforderlich ist nämlich ein wichtiger Kündigungsgrund. Dieser liegt bei einer erheblichen Gefährdung des Ausbildungsziels und gleichzeitiger Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Ausbildungsverhältnisses vor. Pädagogische Mittel, wie zum Beispiel die Kontaktaufnahme zu den gesetzlichen Vertretern (zumeist die Eltern), müssen wirkungslos geblieben oder nicht zweckdienlich sein.

Von der Rechtsprechung sind als wichtige Gründe unter anderem anerkannt worden: Grobe Beleidigung gegenüber dem Ausbildenden, Diebstahl am Arbeitsplatz oder der bloße Versuch dazu, mehrfaches unentschuldigtes Fehlen trotz Abmahnung sowie wiederholte Urlaubsübertretungen.

Wie kann der Auszubildende kündigen?

Auch der Auszubildende kann nach Beendigung der Probezeit grundsätzlich nur kündigen, wenn er einen wichtigen Grund vorweisen kann. Beispiele sind die dauerhafte Beschäftigung des Auszubildenden mit ausbildungsfremden Tätigkeiten, grobe Ehrverletzungen oder gar Tätlichkeiten.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit der Berufsaufgabekündigung: Mit einer Frist von vier Wochen kann auch nach Beendigung der Probezeit die Ausbildung gekündigt werden, wenn der Auszubildende die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen möchte.

 

In jedem Fall muss die Kündigung schriftlich erfolgen. Bei Kündigungen nach Ablauf der Probezeit sind auch die Kündigungsgründe anzugeben.

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