Verbraucherdarlehen: Widerrufsbelehrung der Sparkasse
Belehrt der Darlehensgeber einen Verbraucher nicht richtig über dessen Widerrufsrecht, kann der Verbraucher sich ggf. auch nach Ablauf der „eigentlichen“ Widerrufsfrist vom Darlehensvertrag lösen.
Die Widerrufsbelehrung für Verbraucherdarlehensverträge des Sparkassenverlags von 2008 entspricht jedoch den gesetzlichen Anforderungen. Der Widerruf eines mit dieser Belehrung versehenen Darlehens ist folglich nur innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen nach Vertragsschluss und Aushändigung der Vertragsurkunde o.ä. möglich.
„Verbraucherdarlehen: Widerrufsbelehrung der Sparkasse rechtmäßig“ weiterlesen












