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Kategorie: Mietrecht

Kündigung von Wohnraummietverträgen auch nach achtmonatigem Abwarten

Veröffentlicht am 2. Dezember 201628. Oktober 2020

Eine außerordentliche Kündigung von Wohnraummietverträgen wegen Mietrückstands kann grundsätzlich auch nach achtmonatigem Abwarten erfolgen.  Die Regelung des § 314 Abs. 3 BGB findet keine Anwendung. Dies entschied der 8. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) am 13. Juli 2016.

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    Herr Petermann hat mich über mehr als ein Jahr mit hoher Kompetenz vertreten. Was mir darüber hinaus sehr gefallen hat, war die überaus unkomplizierte Kommunikation. Vielen Dank!
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    06:32 14 Oct 22
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    Seit Jahren unsere Anwälte, immer zuverlässig und wir werden sehr gut beraten...
    René Geuenich
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    Die vorgetragenen Dinge umzusetzen und ins juristische zu übersetzen, ist sicherlich nicht immer einfach für einen Juristen?Hier aber punktet die Kanzlei, in diesem Falle mein Kontakt: Herr Rechtsanwalt Petermann!Es wird nichts quergelesen und sich umfassend eingearbeitet. Auch bremst Er Mandaten wie mich schon mal im passenden Augenblick verbal ein. Aber nur zum Eigenschutz!Vielen Dank für Ihren unermüdlichen Einsatz, der im übrigen schon in der Vergangenheit Ihren Kollegen, und Ihr Team auszeichnete!Recht haben, recht bekommen sind immer zweierlei…Egal wie es diesmal ausgeht,beste GrüßeRené Geuenich
    Dirk Wolters
    Dirk Wolters
    08:52 22 Jun 22
    Erst wurde mir sehr schnell und kompetent geholfen, im Abschluss auch sehr fair abgerechnet.Sehr zu empfehlen!
    Meri Gelll
    Meri Gelll
    13:45 21 Jan 21
    Eine kompetente, sachliche und schnelle Umgangsweise - Die beste Kanzlei, die es gibt!
    Max Noack
    Max Noack
    08:43 06 May 20
    Herr Petermann und sein Team halfen mir schon am Telefon in meinem Fall enorm weiter und setzten meine gewünschten Schriftsätze schnell um.Auch der telefonische Kontakt war einfach, freundlich und schnell. Kurzum: Die Kanzlei hat meine Probleme gelöst und genau das war mein Ziel.
    Stephan “Ulli” Ullmann
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    20:36 05 Oct 19
    napoleon schnittler
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    Auf eine Mailanfrage wurde ich sehr zeitnah angerufen und kostenlos beraten. Sehr netter Kontakt! Bei erneuten Problemen werde ich auf jeden Fall auf die Kanzlei zurückkommen!
    Jörg Dammann
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    17:01 13 Feb 19
    Betreuen mich seit Jahren für mein Ingenieurbüro in verschiedenen Bereichen. Die Beratung ist immer fachlich kompetent und zielführend.Bei Zahlungsausfällen von meine Kunden wurde mit der Gegenseite immer eine wirtschaftlich vernünftige Lösung erarbeitet.
    Center Court
    Center Court
    19:48 14 Dec 18
    Seit Jahren sehr gute Erfahrungen gemacht und sehr kompetent. Die Kanzlei Tilemann & Petermann können wir uneingeschränkt weiterempfehlen.
    Rene Wermke
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    10:29 14 Dec 18
    Sehr freundliches und kompetentes Team.
    Trissie 0606
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    19:03 13 Dec 18
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