Grundsätzlich bestimmt der Arbeitgeber darüber, wie, wann und wo gearbeitet wird. Sein Weisungsrecht hat aber Grenzen. Möchte er das Arbeitsverhältnis grundlegend ändern, kann er unter engen Voraussetzungen aber zur Änderungskündigung greifen.
Diese stellt den Arbeitnehmer vor die Wahl: Entweder nimmt er die neuen Bedingungen an oder er wird entlassen.
In diesem Beitrag werden die zentralen Aspekte der Änderungskündigung dargestellt:
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