Das Bundesarbeitsgericht (BAG) vertritt nun einheitlich die Auffassung, dass ein Arbeitnehmer einer unbilligen Weisung des Arbeitgebers nicht Folge leisten muss.
Bisher war der Fünfte Senat des BAG der Ansicht gewesen, dass Arbeitnehmer grundsätzlich bis zu einer gerichtlichen Klärung auch an unbillige Weisungen des Arbeitgebers gebunden seien. Damit war ein Arbeitnehmer, der sich einer Weisung des Arbeitgebers widersetzen wollte, bislang grundsätzlich gehalten, arbeitsgerichtlich gegen diese Weisung vorzugehen; denn bei einem schlichten Verweigern, die Weisung auszuführen, drohte ihm schlimmstenfalls eine Kündigung – und zwar selbst dann, wenn die Weisung sich im Nachhinein tatsächlich als unbillig herausstellte.
„Arbeitnehmer muss einer unbilligen Weisung des Arbeitgebers nicht Folge leisten“ weiterlesen