Zu Anfang sind Unternehmer häufig als Einzelkaufmann tätig. Später kann sich jedoch eine Umwandlung in eine GmbH empfehlen. Welche Vorteile eine solche Umwandlung hat und wie sie umgesetzt wird, erläutern wir in diesem Beitrag.
- Vor- und Nachteile einer GmbH ggü. einem Einzelunternehmen
- Wie kann ein Einzelunternehmen in eine GmbH umgewandelt werden?
a. Option 1: Ausgliederung
b. Option 2: Sachgründung / Sachkapitalerhöhung
c. Option 3: Veräußerung - Ist die Umwandlung in eine UG möglich?
- Gehen Arbeitsverträge auf die GmbH über?
- Fazit
- Was wir für Sie tun können
1. Vor- und Nachteile einer GmbH ggü. einem Einzelunternehmen
Die Vorteile eines Einzelunternehmens liegen auf der Hand: Die Geschäftsaufnahme ist zügig und ohne großen Aufwand möglich. Der Unternehmer kann nach eigenem Belieben agieren und muss sich mit niemandem abstimmen.
Während dies zu Beginn der unternehmerischen Tätigkeit oft eine gute Lösung ist, stellt sich die Situation später meist anders dar: Der Einzelkaufmann haftet persönlich mit seinem gesamten Vermögen. Mit zunehmender Geschäftstätigkeit und größeren Aufträgen steigt daher auch das Haftungsrisiko.
A haftet mit seinem gesamten Privatvermögen. Es wird ihm daher nur die Anmeldung der Privatinsolvenz verbleiben. Noch größere Probleme ergeben sich, wenn der Einzelunternehmer sich mit anderen Personen zusammenschließen oder Arbeitnehmer beschäftigen möchte. Auch hier steigt das Haftungsrisiko enorm. A haftet nun nicht mehr nur für eigene Fehler, sondern auch für die Fehler seiner Angestellten mit seinem Privatvermögen. Die Haftung der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber ist begrenzt, ein Rückgriff daher wenig aussichtsreich. Die Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH kann auf verschiedenen Wegen erfolgen. Den einen richtigen Weg gibt es nicht. Die Unterstützung durch einen Anwalt für Gesellschaftsrecht und einen Steuerberater ist unentbehrlich. Folgend ein kurzer Überblick, welche Möglichkeiten dem Einzelunternehmer für die Umwandlung offenstehen: Wie genau diese Möglichkeiten funktionieren und was beachtet werden muss, erklären wir Ihnen in den folgenden Abschnitten. Durch die Ausgliederung wird das Einzelunternehmen auf eine GmbH übertragen. Das Umwandlungsgesetz (UmwG) regelt die Details. Zunächst sollte der Einzelunternehmer prüfen, ob er folgende Voraussetzungen erfüllt: Eine Ausgliederung ist regelmäßig ein komplexes Unterfangen. Unter anderem müssen folgende Schritte eingeplant werden: Insbesondere bei der Neugründung einer GmbH stellt die Ausgliederung daher einen umfangreichen Prozess dar. Der Aufwand kann sich jedoch lohnen, da die Ausgliederung einige Vorteile gegenüber anderen Methoden aufweist: In aller Regel erhält der (frühere) Einzelkaufmann sämtliche Gesellschaftsanteile an der GmbH. Für ihn ist nun natürlich interessant, wie sich dadurch seine Haftung ändert. Er bleibt zunächst für bereits begründete Verbindlichkeiten persönlich haftbar. Die Nachhaftung ist jedoch zeitlich begrenzt: Der Einzelunternehmer haftet nur für Verbindlichkeiten, die innerhalb von fünf Jahren fällig werden. Für neue Verbindlichkeiten der GmbH haftet er nicht mehr persönlich. Eine weitere Möglichkeit der Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH ist die Einbringung als Sacheinlage. Diese wird nicht durch das UmwG geregelt, sondern erfolgt nach allgemeinen zivilrechtlichen Regeln. Auch die Einbringung des Einzelunternehmens als Einlage kann in eine bereits bestehende oder noch zu gründende GmbH erfolgen. Grundsätzlich funktioniert sie wie folgt: Die Einbringung als Sacheinlage scheint gegenüber der Ausgliederung also wesentlich weniger aufwändig zu sein. Grundsätzlich kann die GmbH das Einzelunternehmen auch kaufen und so in ihr Vermögen einverleiben oder wesentliche Vermögenswerte vom Einzelunternehmen pachten. Auch hier wird jeder Vermögenswert einzeln erworben. Eine automatische Gesamtrechtsnachfolge findet daher nicht statt. Wie bei der Einbringung sind viele Einzelübertragungen und Vertragsübernahmen erforderlich. Bei dieser Methode ist jedoch besondere Vorsicht geboten, denn es kann schnell zu einer (verbotenen) verdeckten Sacheinlage kommen. Eine intensive rechtliche Prüfung ist daher ebenso erforderlich wie eine steuerliche Prüfung zum Firmenwert. Hierbei könnte es sich um eine versteckte Sacheinlage handeln. Hätte A von Anfang an sein Einzelunternehmen als Sacheinlage eingebracht, hätte er umfangreiche Bewertungsregelungen einhalten müssen. Versucht er diese zu umgehen, handelt er unter Umständen rechtswidrig. Es droht erneut seine (teilweise) persönliche Haftung. Eine Unternehmergesellschaft hat gegenüber einer GmbH einen entscheidenden Vorteil: Die Haftung ist beschränkt, aber das Stammkapital muss bei Gründung der UG nur einen Euro betragen. Im Gegenzug hat die UG jedes Jahr einen Teil des Jahresüberschusses als Rücklagen einzubehalten. Sofern der Einzelunternehmer also nicht über genügend Kapital verfügt, könnte die UG eine gute Alternative zur GmbH sein. Die Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine UG ist aber nur begrenzt möglich: Kurz gesagt: Ja. Im Falle einer Ausgliederung gehen alle Verbindlichkeiten und Forderungen auf die GmbH über, zumeist auch die Arbeitsverhältnisse im Rahmen eines Betriebsübergangs. Bei einer Sachgründung oder Veräußerung sorgt ebenfalls der sog. Betriebsübergang gem. § 613a BGB für die Übertragung der Arbeitsverträge. Es gelten dann grundsätzlich dieselben Arbeitsbedingungen wie zuvor. Arbeitnehmer können dem Betriebsübergang zwar widersprechen. Sie müssen dann allerdings mit ihrer Entlassung rechnen. Die Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH ist etwas für Spezialisten! Vorteile der GmbH Nachteile der GmbH Die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt. Viele Banken verlangen gerade gegenüber einer jungen GmbH eine Privatbürgschaft des Gesellschafters. Insoweit hilft die Haftungsbeschränkung dann nicht. Die GmbH ist im Geschäftsverkehr anerkannt. In den meisten Branchen gehört sie „zum guten Ton“. Die Gründung einer GmbH ist teurer. Die GmbH ist für alle Unternehmenszwecke geeignet, auch für Freiberufler. Die GmbH muss ein Stammkapital von 25.000 € aufweisen. Sofern keine Sacheinlagen vorgesehen sind, genügt, dass vor der Anmeldung jeder Gesellschafter mindestens ¼ des Nennbetrags eingezahlt hat und insgesamt mind. 12.500 € aufgebracht wurden. Auch eine einzelne Person kann eine GmbH gründen. Hinsichtlich der Gewinnausschüttung unterliegt sie einigen Beschränkungen. Weitere Gesellschafter können aufgenommen und so Kapital eingeworben werden. Deutlich umfangreichere gesetzliche Verpflichtungen, z.B. lfd. Finanzbuchhaltung (falls nicht ohnehin bereits verpflichtet), Übermittlung des Jahresabschlusses an den Bundesanzeiger sowie elektronische Übermittlung an das FA Die GmbH zahlt auf ihr Einkommen die Körperschaftssteuer. Diese ist oft niedriger als die Einkommenssteuer, welche der Einzelunternehmer zahlt. Das gilt insbesondere, wenn Gewinne zunächst nicht an die Gesellschafter ausgezahlt werden und in der GmbH verbleiben. 2. Wie kann ein Einzelunternehmen in eine GmbH umgewandelt werden?
a. Option 1: Ausgliederung
b. Option 2: Sachgründung / Sachkapitalerhöhung
c. Option 3: Veräußerung
3. Ist die Umwandlung in eine UG möglich?
4. Gehen Arbeitsverträge auf die GmbH über?
5. Fazit
6. Was wir für Sie tun können