Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 21. Februar 2017 eine wichtige Entscheidung über die Kündigung von Bausparverträgen getroffen.
Bausparkassen können demnach gut verzinste Bausparverträge mit Ablauf von zehn Jahren nach Zuteilungsreife kündigen, auch wenn die Bausparsumme noch nicht vollständig angespart ist.
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